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Typ: Häufig nachgefragt
Nach der gängigen Praxis begutachtet oder bewertet das BMI die Entscheidungen zuständiger Beihilfestellen nicht, die Entscheidungsverantwortung der zuständigen Stelle gem. § 51 Abs. 1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung ist vom BMI zu beachten. Dieses ist die Stelle, von der Sie den Beihilfebescheid bekommen haben.
Für den Fall von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung Ihrer Beihilfestelle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Allgemeine Anfragen an das BMI richten Sie bitte an die Bürgerkommunikation.
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr und
NEU: Freitags: 8.00 - 15.00 Uhr
Antworten auf Verwaltungsfragen aller Art erhalten Sie beim Kundenservice der öffentlichen Verwaltung.
Montag bis Freitag: 08.00 - 18.00 Uhr
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