Beihilfe

Typ: Häufig nachgefragt

Ich bin mit meinem Beihilfebescheid nicht einverstanden, kann das BMI mir helfen?

Nach der gängigen Praxis begutachtet oder bewertet das BMI die Entscheidungen zuständiger Beihilfestellen nicht, die Entscheidungsverantwortung der zuständigen Stelle gem. § 51 Abs. 1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung ist vom BMI zu beachten. Dieses ist die Stelle, von der Sie den Beihilfebescheid bekommen haben.

Für den Fall von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung Ihrer Beihilfestelle steht Ihnen der Rechtsweg offen.