Muss jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst verbeamtet sein?

Typ: Häufig nachgefragt

Von den 5,1 Mio. Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in Deutschland waren am 30. Juni 2021 etwas mehr als ein Drittel, ca. 1,7 Mio., Beamtinnen und Beamte.

Entsprechend der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern sind die Anteile bei den einzelnen Körperschaften unterschiedlich hoch. So ist bei den Ländern mit 53 % - nicht zuletzt wegen der dortigen Aufgabenschwerpunkte Polizei und Bildungswesen - der Anteil der Beamtinnen und Beamten am höchsten. Beim Bund liegt der Beamtenanteil bei 37 %, während er bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nur 12 % und bei der Sozialversicherungsträgern 7 % beträgt. 

Durch die Beamtinnen und Beamten soll, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichergestellt und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die kontinuierliche Erfüllung wesentlicher Aufgaben gewährleisten werden. Vor allem in den Kernbereichen der Verwaltung, insbesondere in Leitungsfunktionen sowie in Verwaltungsbereichen mit hoheitlichen Befugnissen (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Finanzverwaltung), aber auch in vielen Bereichen der Leistungsverwaltung sind Beamtinnen und Beamte eingesetzt.