Daten im Reisepass und Chip
Typ: Häufig nachgefragt
Welche Daten sind im Reisepass zu sehen?
Der Reisepass enthält neben dem Passbild des Passinhabers, seiner Unterschrift, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung und dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer folgende Angaben über die Person:
- Familienname und Geburtsname,
- Vorname(n),
- Doktorgrad*),
- ggf. Ordensname, Künstlername,
- Tag und Ort der Geburt,
- Geschlecht,
- Größe,
- Farbe der Augen,
- Wohnort,
- Staatsangehörigkeit und
- Dokumentennummer.
Einige Daten werden in der maschinenlesbaren Zone wiederholt.
*) Die Eintragung des Doktorgrads erfolgt bei Reisepässen, die ab dem 2. Mai 2024 beantragt werden, in einem gesonderten Datenfeld auf der Buchseite 1 im Reisepass. Der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation, ICAO Doc 9303, sieht für das Datenfeld "1.[a] Name" keine weiteren Eintragungen als den Familiennamen vor. Bereits ausgestellte Reisepässe, bei denen die Abkürzung "DR." im Datenfeld "Name" eingetragen wurde, bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsablaufs gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Immer mehr Länder bieten elektronische Systeme zur Einholung einer visumfreien Einreisegenehmigung. Unter anderem wird dort nach der Dokumentennummer meines Reisepasses gefragt. Wo finde ich diese Nummer?
Wo Sie die neunstellige Dokumentennummer Ihres Reisepasses finden, sehen Sie hier.
Online-Verfahren zur Einholung der visumfreien Einreisegenehmigung bieten zum Beispiel Australien, Kanada und die USA. Über die Möglichkeit bzw. Verpflichtung, ein solches Online-Verfahren zur Einholung der visumfreien Einreisegenehmigung zu nutzen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Ist das Zeichen "0" in der Dokumentennummer eine Null?
Bei Reisepässen, die vor dem 1. November 2021 ausgestellt worden sind, handelt es sich bei dem Zeichen "0" in der Dokumentennummer um die Zahl Null. Der Buchstabe "O" wird dort nicht verwendet. Informationen über die Dokumentennummer finden Sie hier.
In deutschen Reisepässen, welche ab dem 1. November 2021 ausgestellt wurden, wird für die Dokumentennummer die Ziffer "0" nicht mehr verwendet.
Was bedeuten die zwei Zeilen mit Ziffern, Buchstaben und dem Zeichen "<" unten auf der Passkarte?
Das ist die maschinenlesbare Zone Ihres Reisepasses. Informationen über die maschinenlesbare Zone finden Sie hier.
Mein Name ist in meinem Reisepass an verschiedenen Stellen unterschiedlich geschrieben. Ist mein Reisepass trotzdem gültig?
Wenn die Eintragungen in den Datenfeldern "Name / Surname / Nom" und "Vornamen / Given names / Prénoms" richtig geschrieben sind, ist Ihr Reisepass gültig.
Die Schreibweise in der maschinenlesbaren Zone kann abweichen, zum Beispiel durch Kürzung überlanger Namen sowie die Verwendung von "ae", "oe" und "ue" anstelle von "ä", "ö" und "ü". Diese Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihres Reisepasses.
Wann wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 umgesetzt, wonach die Darstellung des Geburtsnamens durch die Abkürzung "GEB." entfällt und der Geburtsname eine eindeutige Kennzeichnung ohne Abkürzung erhalten soll?
In Reisepässen, die bis zum 28.02.2017 ausgestellt wurden, stehen Familienname und, sofern vorhanden, Geburtsname im Datenfeld „Name / Surname / Nom“ in dieser Schreibweise:
MUSTERMANN
GEB. GABLER
In Reisepässen, die ab 01.03.2017 ausgestellt wurden, wird der Geburtsname in ein neues, separates Datenfeld eingetragen:
1.[b]Geburtsname / Name at birth / Nom de naissance
Bitte beachten Sie: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit bereits ausgestellter Reisepässe.
Welche Daten sind im Chip gespeichert?
Im Chip des Reisepasses sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert:
- Daten zur Person: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit;
- Daten zum Dokument: Dokumentennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum.
Außerdem sind biometrische Daten gespeichert:
- das Passfoto,
- zwei Fingerabdrücke (bei Reisepässen, die seit dem 1. November 2007 beantragt wurden)
Wer kann die Daten im Chip meines Reisepasses auslesen?
Da der Chip aus der Nähe, mit maximal 10 Zentimetern Abstand, ausgelesen werden muss, ist es nicht möglich, die Daten im Chip ohne Ihr Wissen auszulesen. Hierfür ist ein spezielles Lesegerät notwendig, dass nur bestimmten staatlichen Stellen in Deutschland (zum Beispiel Pass-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) zur Verfügung steht.
Im Ausland können die für die Grenzkontrollen zuständigen staatlichen Stellen derzeit die auf dem Chip gespeicherten Textdaten (zum Beispiel den Familiennamen) auslesen und auf das biometrische Passbild zugreifen, soweit sie über entsprechende Lesegeräte verfügen. Das Auslesen der biometrischen Fingerabdrücke ist bislang den deutschen Behörden vorbehalten. Ausländische Staaten benötigen hierfür eine ausdrückliche Berechtigung.
Eine entsprechende Berechtigung ist für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Vorbereitung, sodass innerhalb der EU das Auslesen der Fingerabdrücke aus dem deutschen Reisepass bald erlaubt sein wird.
Woran erkenne ich, dass ein Reisepass über ein elektronisches Speichermedium (Chip) verfügt?
Das Symbol für das elektronische Speichermedium (Chip) finden Sie auf dem Umschlag des Reisepasses:
Was kann ich tun, wenn der Chip in meinem Reisepass defekt ist?
Jeder Reisepass wird vom Passproduzenten vor Übergabe an das Bürgeramt geprüft, sodass nur voll funktionstüchtige Reisepässe ausgegeben werden. Davon können Sie sich selbst überzeugen, indem Sie sich im Bürgeramt die auf dem Chip gespeicherten Daten anzeigen lassen.
Sollte der Chip dennoch defekt sein, können Sie den Reisepass beim Bürgeramt reklamieren. Der Reklamationsgrund wird beim Passproduzenten geprüft und für Sie ein neuer Reisepass in der Regel kostenfrei produziert. Eine Gebühr für den neuen Reisepass ist nur dann zu entrichten, wenn der Defekt des Chips (Reklamationsgrund) durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde.
Bitte beachten Sie: Der Reisepass ist auch mit defektem Chip gültig. Ob Sie mit zusätzlichen Kontrollmaßnahmen rechnen müssen, wenn der Chip in Ihrem Reisepass defekt ist, hängt von den Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes ab. Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.