Biometrie

Typ: Häufig nachgefragt

Warum wurden Gesicht und Fingerabdruck als biometrische Merkmale für den Reisepass ausgewählt?

Für die internationale Vereinheitlichung von Reisedokumenten ist die Zivilluftfahrtorganisation der Vereinten Nationen (International Civil Aviation Organization, abgekürzt: ICAO) zuständig. Weil das Passfoto seit Langem international selbstverständlich ist, empfahl die ICAO weltweit die Speicherung eines biometrischen Passfotos in Reisepässen.

Aufgrund der hohen Praxistauglichkeit der Aufnahme- und Erkennungssysteme für Fingerabdrücke wählten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) als zweites biometrisches Merkmal für ihre Reisepässe den Fingerabdruck.

Dass zwei verschiedene biometrische Merkmale zur Verfügung stehen, erhöht die Flexibilität bei Kontrollen. Dadurch kann – je nach Kontrollsituation – ausgewählt werden, ob das Foto und/oder die Fingerabdrücke überprüft werden.

Wie werden die Fingerabdrücke für den Reisepass genommen?

Für die Speicherung im Chip des Reisepasses werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen benötigt. Die Abdrücke werden bei der Beantragung im Bürgeramt mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder anderer Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.

Ist der Reisepass fertig produziert, werden beim Passhersteller im Produktionssystem alle personenbezogenen Daten einschließlich der Fingerabdrücke gelöscht. Nach Aushändigung des Reisepasses werden die Fingerabdrücke auch im Bürgeramt gelöscht.

Werden von Kindern auch Fingerabdrücke genommen?

Ja. Nur bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke im Chip des Reisepasses gespeichert. Zudem gelten bei Kindern unter sechs Jahren Ausnahmeregelungen für die Biometrietauglichkeit des Passfotos.

Ist der Reisepass fertig produziert, werden beim Passhersteller im Produktionssystem alle personenbezogenen Daten einschließlich der Fingerabdrücke gelöscht. Nach Aushändigung des Reisepasses werden die Fingerabdrücke auch im Bürgeramt gelöscht.

Was passiert, wenn ich aufgrund einer medizinischen Einschränkung, Behinderung oder Amputation keine Fingerabdrücke abgeben kann?

Wenn Ihre medizinische Einschränkung nicht innerhalb von drei Monaten überwunden ist, wird ein Reisepass für Sie ausgestellt. Je nach Situation wird in diesen Fällen nur ein bzw. kein Fingerabdruck von Ihnen im Chip gespeichert. Gegebenenfalls müssen Sie den medizinischen Grund durch ein ärztliches Attest gegenüber dem Bürgeramt nachweisen.

Wenn Ihre medizinische Einschränkung innerhalb von drei Monaten überwunden ist, beantragen Sie den Reisepass nach Wegfall des Hinderungsgrundes, zum Beispiel nach Abheilen Ihrer Verletzungen.

Muss ich mit Problemen bei der Reise rechnen, wenn die Fingerabdrücke in meinem Reisepass "schwach" sind oder keine gespeichert werden konnten?

Ihr Reisepass ist unabhängig von den biometrischen Daten im Chip ein gültiges Reisedokument.

"Schwache" Fingerabdrücke sind nicht ungewöhnlich und werden bei der Aufnahme der Abdrücke im Bürgeramt erkannt. Im Reisepass wird zusätzlich zu den Fingerabdruckbildern der Qualitätswert der Bilder gespeichert, sodass langfristige Einschränkungen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen, für die Kontrollbeamtinnen und Kontrollbeamten erkennbar werden.

Bitte beachten Sie: Ob Sie mit zusätzlichen Kontrollmaßnahmen rechnen müssen, hängt von den Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes ab.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Kann ich auf Wunsch auch einen Reisepass ohne Fingerabdrücke bekommen?

Nein. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass im Chip des Reisepasses ab dem 1. November 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert werden sollen. Wenn Sie keine Fingerabdrücke abgeben möchten, kann kein Reisepass für Sie ausgestellt werden. Ausnahmen sind lediglich aus medizinischen Gründen gestattet.

Ist der Reisepass fertig produziert, werden beim Passhersteller im Produktionssystem alle personenbezogenen Daten einschließlich der Fingerabdrücke gelöscht. Nach Aushändigung des Reisepasses werden die Fingerabdrücke auch im Bürgeramt gelöscht.

Was muss ich bei dem Passbild für meinen Reisepass beachten?

Sie benötigen ein biometrisches Passbild.

Die Anforderungen an biometrische Passbilder sind in einer Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielbildern illustriert. Außerdem steht Ihnen eine Passbild-Schablone zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie hier.

Im Bürgeramt wird zudem mit einer Software geprüft, ob Ihr Passbild den Anforderungen entspricht.

Gelten für Passbilder von Kindern dieselben Vorgaben wie für Passbilder von Erwachsenen?

Nein. Für Kinder ist zwar auch eine "Frontalaufnahme" vorgeschrieben, aber es gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Die Anforderungen an biometrische Passbilder von Kindern sind in einer Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielbildern illustriert. Außerdem steht Ihnen eine Passbild-Schablone zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie hier.

Im Bürgeramt wird zudem mit einer Software geprüft, ob das Passbild Ihres Kindes den Anforderungen entspricht.

Ab wann darf ich zur Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) kein Papier-Passbild mehr mitbringen?

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass‑/Ausweisbehörde) übermittelt werden.

Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch.

Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.

Weitere Informationen über die neuen Vorgaben rund um Reisepass und Personalausweis erhalten Sie hier .

Ich möchte bei der Ausweisbeantragung in der Behörde ab dem 1. Mai 2025 das Lichtbild auch anfertigen lassen. Was kostet das zusätzlich?

Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 €, wenn die Behörde PointID®-Systeme der Bundesdruckerei einsetzt. Hat sich die Kommune für ein System eines anderen, privaten Anbieters entschieden, können andere Kosten anfallen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Website Ihrer Gemeinde.

Wurden bei einem PointID®-System mehrere Biometrie-konforme Lichtbilder erzeugt, kann die antragstellende Person in der Regel eine Auswahl aus bis zu drei Lichtbildern treffen. Der Aufnahmeprozess kann darüber hinaus abgebrochen oder neu gestartet werden, sofern der antragstellenden Person keines der angezeigten Lichtbilder gefällt. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden.

Ob Ihre Behörde bereits zum 1. Mai 2025 mit Lichtbilderfassungstechnik ausgestattet ist, erkundigen Sie sich bitte auf dem Internet-Auftritt Ihrer Behörde oder Sie erfragen im Vorfeld Ihres Behördentermins zur Ausweisbeantragung. Ist die Lichtbildtechnik noch nicht ab dem 1. Mai 2025, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrer Behörde verfügbar, können Sie wie gewohnt das Lichtbild beim Fotografen anfertigen lassen.

Darf ich mein Lichtbild für den Personalausweis/den Reisepass nach dem 1. Mai 2025 auch weiterhin beim Fotografen anfertigen lassen?

Ja. Soll das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) verwendet werden, muss der Fotograf ab dem 1. Mai 2025 das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert. Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.

Hinweis: Ohne den Data-Matrix-Code-Ausdruck kann das Behördenpersonal Ihr Lichtbild in der Cloud nicht finden.

Was mache ich mit meinem papierbasierten Passbild nach dem 1. Mai 2025, obwohl es noch aktuell scheint?

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.