Ab wann darf ich zur Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) kein Papier-Passbild mehr mitbringen?
Häufig nachgefragt
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass‑/Ausweisbehörde) übermittelt werden.
Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Ob in dem für Sie zuständigen Bürgeramt Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Behörde, beispielsweise über deren Internetseite oder telefonisch.
Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.
Weitere Informationen über die neuen Vorgaben rund um Reisepass und Personalausweis erhalten Sie hier .