FAQ: Beantragung eines Reisepasses / Kinderreisepasses

Typ: Häufig nachgefragt

Wie und wo beantrage ich einen Reisepass?

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen.

BMI empfiehlt, frühzeitig vor Reiseantritt den Pass zu beantragen. Als rechtzeitig kann angenommen werden, dass bereits zum Zeitpunkt von Reiseplanungen in ein passpflichtiges Land (in der Regel außerhalb der EU) der Pass beantragt werden sollte.
Sofern damit zu rechnen ist, dass Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses ein neuer Pass beantragt werden. Einige Reiseländer verlangen eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise.

Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.

Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin für die Beantragung des Reisepasses vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Welche Dokumente Sie für die Beantragung benötigen, erfahren Sie ebenfalls auf der Internetseite Ihres Bürgeramtes.

Bitte beachten Sie: Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ich brauche den Reisepass schon sehr bald. Was kann ich tun?

Sie können Ihren Reisepass im Bürgeramt im Expressverfahren beantragen. Bitte beachten Sie, dass für das Expressverfahren ein Zuschlag erhoben wird.

Geht der bei einem inländischen Bürgeramt gestellte Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passherstellers in Berlin) in ihrer Behörde bereit. Diese Beschleunigung kann durch einen Direktversand des Ausweisdokuments zu Ihnen nach Hause nicht erzielt werden. Informationen zum konkreten Abholtermin in Ihrer Behörde erhalten Sie bei der Antragstellung von Ihrer Behörde.

Wird der Reisepass im Ausland beantragt und liegt die Reisepass-Bestellung bis 12:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) elektronisch beim Hersteller in Berlin vor, leitet der Hersteller den fertig produzierten Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage der Kurierstelle des Auswärtigen Amt in Berlin zu. Von dort erfolgt die Weiterleitung per Kurier an die Auslandsvertretung. Wie lange die Kurierlaufzeit regelmäßig dauert, können Sie bei der Auslandsvertretung erfragen.

Benötigen Sie die Dokumentennummer des Reisepasses bereits im Vorfeld, können Sie sich die Dokumentennummer bereits bei der Passbeantragung mitteilen lassen.

Ich erhalte bei meiner Behörde keinen Termin oder habe eine sehr lange Wartezeit. Was kann ich tun?

In der Stadt bzw. Gemeinde, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben, ist die Behörde verpflichtet, Ihnen ein Terminangebot zu unterbreiten. Können oder wollen Sie nicht so lange warten, können Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis auch in jeder anderen Stadt bzw. Gemeinde beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung in einer anderen Stadt/Gemeinde ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgerbüro der Kommunalverwaltung können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Ihre Gründe anerkannt werden.

Ich brauche den Reisepass sofort. Was kann ich tun?

Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise von Ihnen verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Für das Ausstellen des vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr erhoben.

Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise jedoch nur mit einem Reisepass erfolgen, der ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum. Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

In manchen Staaten kann der normale Reisepass (mit Chip) noch am selben Tag ausgehändigt werden. Warum dauert ein Express-Verfahren für den regulären Reisepass in Deutschland drei Werktage?

In Deutschland wird jeder Reisepass nach der Beantragung als Unikat aus den Ausgangsmaterialien hergestellt; Blanko-Reisepässe mit Chip gibt es in Deutschland nicht. Dabei hat der deutsche Pass- und Ausweishersteller, die Bundesdruckerei GmbH, seine Produktionsanlagen ausschließlich in Berlin und empfängt die Daten von den Behörden in digitaler Form. Express-Anträge von den Verwaltungen der Berliner Stadtbezirke werden dabei genauso schnell bearbeitet wie Anträge aus der gesamten Bundesrepublik oder von den deutschen Botschaften/Konsulaten aus dem Ausland.

Für die Herstellung eines Reisepasses im Express-Bestellverfahren werden lediglich ein bis zwei Werktage veranschlagt. Darüber hinaus benötigt der Transport des fertig produzierten Reisepasses zurück zur inländischen Behörde bzw. zur Zentrale des Auswärtigen Amtes in der Regel weitere 24 Stunden. Zur Kostendeckung für die gesonderten Aufwände einer Express-Bestellung hat der deutsche Verordnungsgeber einen Zuschlag in Höhe von 32,00 € (Selbstkostenpreis) festgelegt.

Aus den EU-Mitgliedstaaten sind unterschiedliche Verfahrensweisen zu Express-Bestellverfahren bekannt:

  • Es gibt Expressverfahren in den EU-Mitgliedstaaten, bei denen in der Stadt des Pass- und Ausweisherstellers das Ausweisdokument bereits Tag der Antragstellung ausgehändigt werden kann, wenn die Antragstellung dort vor 12:00 Uhr erfolgte.(Kosten: z.B. Vervierfachung der Passgebühr)
    Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die Verwaltung dieses Staates zentrale Datenbanken hat, damit die Antragstellung für alle Einwohner des Staates in der Stadt des Pass- und Ausweisherstellers gut und schnell funktioniert und das Ausweisdokument noch am selben Tag nachmittags von der Behörde ausgehändigt werden kann.
  • Ein anderes Expressverfahren ermöglicht es, dass bei Antragstellung bis 12:00 Uhr die Aushändigung landesweit bereits am darauffolgenden Werktag ermöglicht wird. (Kosten: z.B. Verdopplung der Passgebühr)
  • Teilweise kann sich die antragstellende Person das fertig produzierte Ausweisdokument direkt beim Pass- und Ausweishersteller des Landes (gegen Aufpreis) unmittelbar aushändigen lassen.

Kann ich einen zweiten Reisepass beantragen?

Von der Regel "Eine Person – ein Pass" kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Jedenfalls gilt ausnahmslos, dass die personenbezogenen Angaben - u.a. Name, Vorname(n), Geschlechtsangabe, Wohnort - in beiden, gleichzeitig gültigen Passdokumenten identisch sein müssen. Das Lichtbild ist bei Antragstellung wie gewohnt jeweils aktuell zu erheben. Der Sachgrund hierfür liegt in der Funktion des Reisepasses, dem eindeutigen Identitätsnachweis für den Passinhaber oder der Passinhaberin während der Gültigkeit des Passdokuments für alle Staaten weltweit zur Ein-/Ausreise und zum Aufenthalt. Bei Reisen ist allerdings stets darauf zu achten, bei Abflug und Ankunft denselben Reisepass zu verwenden, da die Angaben des beim Boarding verwendeten Passdokuments - inklusive der einmaligen Dokumentennummer - dem Zielstaat vorab übermittelt werden [Fluggastdaten, Advance Passenger Information (API)].

In folgenden Ausnahmefällen ist die Beantragung eines Zweitpasses denkbar; die Entscheidung darüber trifft die Behörde, bei der ein Zweitpass beantragt wird:

  1. Sie planen mehrfach private oder dienstliche Reisen in kurzen Zeitabständen in verschiedene, teilweise visumpflichtige Länder und müssen daher Ihren Reisepass für eine Visum-Beantragung bei der Botschaft/bei dem Konsulat des Staats (Reiseziel oder Transit) einreichen.

    Ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass ist in diesen Fällen nur dann anzunehmen, wenn aus den konkreten Reiseplanungen ersichtlich ist, dass sich die Beantragung der benötigten Visa und die Durchführung der beabsichtigten Reisen im konkreten Fall ausschließen. Beispiel: Sie müssen Ihren Reisepass zur Visumbeantragung bei einer ausländischen Auslandsvertretung hinterlegen, während Sie eine dringende private oder geschäftliche Reise konkret planen und Sie die Herausgabe des bei der ausländischen Auslandsvertretung hinterlegten Reisepasses zeitnah nicht erwirken können.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der Wartezeit für die Visumausstellung die Berufsausübung der Passinhaberin/des Passinhabers nicht mehr möglich wäre (zum Beispiel Pilotin/Pilot) oder signifikant beschränkt würde, weil vom Arbeitgeber eingeplante, zeitlich eng aufeinanderfolgende Auslandseinsätze/Dienstreisen nicht wahrgenommen werden könnten. Die konkret geplanten Dienstreisen des Arbeitgebers bzw. berufliche Erforderlichkeit ist bei der Passbehörde durch Nachweise zu belegen.

    Die Länge der Wartezeit resultiert ausschließlich aus dem behördlichen Visumverfahren des ausländischen Staates und kann von deutschen Behörden nicht beeinflusst werden. Die bloße Wartezeit auf ein Visum stellt für sich genommen kein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass dar. Sowohl geschäftlich Vielreisende als auch Weltreisende, die im Verlauf ihrer Reise ein Visum für die Einreise in das nächste Land beantragen, müssen in der Regel die Wartezeit hinnehmen.

  2. Sie planen eine Reise in einen Staat, der Deutschen die Einreise vermutlich verweigern wird, weil aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie zuvor bestimmte andere Staaten bereist haben.

    Die Reisepläne müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung konkret nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Flugticket, ggf. erfolgte Visumbeschaffung, Bestätigung durch Arbeitgeber, Korrespondenz (E-Mail/Briefwechsel) mit Geschäftspartnern etc. Die bloße Möglichkeit, dass zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft eine solche Reise geplant (und dafür ein Zweitpass benötigt) wird, genügt nicht für den Nachweis eines berechtigten Interesses an der Ausstellung eines Zweitpasses.

    Weltreise:
    Sollten sich die Reisepläne des Weltenbummlers/der Weltenbummlerin zur Einreise in bestimmte Staaten, in die die Einreise gegebenenfalls verweigert wird, wenn zuvor bestimmte andere Staaten bereist wurden, erst im Verlauf der Weltreise konkretisieren und durch Nachweise belegen lassen können, besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass an einer deutschen Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes zu beantragen.

Der zweite Reisepass ist maximal 6 Jahre gültig.

In manchen Staaten kann ein Ausweisdokument online beantragt werden, wie geht das?

Bei jeder Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Diese verbindliche Regelung gilt EU-weit und ausnahmslos. 

In den Gesetzen mancher EU-Mitgliedstaaten ist festgelegt, dass für die Beantragung von Reisepass und Personalausweis ein persönliches Erscheinen auch bei der Polizei akzeptiert wird, wo das Lichtbild und die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Das Ausweisdokument kann dann anschließend von zuhause beantragt werden. Die bei der Polizei für den Zweck eines Reisepasses/ Personalausweises hinterlegten/gespeicherten Daten (Lichtbild und Fingerabdruck) werden von der Passbehörde dann elektronisch übernommen. 

In anderen Staaten wiederum erlauben es die Gesetze mitunter, dass die Verwaltung zentrale Datenbanken mit Lichtbildern und Fingerabdruckdaten einschließlich einer hinreichend langen Speicherdauer errichten darf. Das ermöglicht den Abgleich von online eingereichten, neuen Daten mit den Bestandsdaten in der zentralen Datenbank. Unter diesen Voraussetzungen kann die Verwaltung eine vollständige digitale Antragstellung anbieten. Bei der Aushändigung in diesen Staaten wird dann die Identitätskontrolle anhand des neuen Ausweisdokuments durchgeführt - an einem behördlichen Service-Point oder auch bspw. an der Kasse von Supermärkten, die mit den Behörden eng zusammenarbeiten und der Behörde eine Rückmeldung über die Aushändigung des Ausweisdokuments zukommen lassen. 

In Deutschland sind die Daten des Pass- und Ausweiswesens in der Regel in der jeweiligen örtlichen Gemeinde gespeichert, in Abhängigkeit vom Landesrecht gegebenenfalls in einer Datenbank des Bundeslandes. Bundesweit zentrale Datenbanken für Biometrie hat der deutsche Gesetzgeber im Pass- und Ausweiswesen untersagt. Zudem darf in Deutschland ein Fingerabdruck, der für ein Ausweisdokument erhoben wurde, nur im Chip des Ausweisdokuments gespeichert und muss ansonsten – im Bürgeramt und beim Passhersteller – wieder gelöscht werden.

Wie erfahre ich, dass ich meinen Reisepass abholen kann?

Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E Mail oder telefonisch einen Abhol-Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können.

Benötigen Sie die Dokumentennummer des Reisepasses bereits im Vorfeld, zum Beispiel für die elektronische Reisevoranmeldung (USA: ESTA, Kanada: eTA), können Sie sich die Dokumentennummer bereits bei der Passbeantragung mitteilen lassen.

Ich möchte mein Ausweisdokument per Post nach Hause geschickt bekommen. Wie funktioniert das und was kostet es?

Sie können sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Dieser Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Gebühr und wird voraussichtlich ab Mai 2025 zur Verfügung stehen.

Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Einwohnerinnen und Einwohner aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können diesen besonderen Zustell-Service nicht nutzen.

Kann ich das Ausweisdokument meines Kindes/meines Ehegatten mir nach Hause schicken lassen?

Nein. An der Wohnungstür darf eine Sendung mit dem Ausweisdokument nur persönlich an den Adressaten übergeben werden. Eltern holen Ausweisdokumente für ihre Kinder daher weiterhin in der Behörde ab. Nur so kann die Abholvollmacht gut geprüft werden. Allgemein gilt: Bevollmächtigte wie beispielsweise Ehegatten, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung holen die Ausweisdokumente wie gewohnt in der Behörde ab.

Sofern Sie das Ausweisdokument nicht selbst in Empfang nehmen können, sollten Sie kein Direktversand wählen. In diesen Fällen bevollmächtigen Sie wie gewohnt einen Vertreter, welcher das Ausweisdokument in der Behörde abholen kann.

Kann ich mir mein Ausweisdokument an eine Wunschadresse zusenden lassen?

Nein. Eine Direktzustellung an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz im Inland ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument ausnahmsweise nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse aus Sicherheitsgründen stets die nächstgelegene Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz anzugeben, um weitere Transportwege Ihres Ausweisdokuments zu minimieren.

Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland. An wen wende ich mich, wenn ich einen Reisepass beantragen möchte?

Zuständig für Reisepassanträge im Ausland ist diejenige deutsche Auslandsvertretung (Konsularabteilung einer Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Informationen des Auswärtigen Amtes über die deutschen Auslandsvertretungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Als im Ausland lebende(r) Deutsche(r) können Sie Ihren Reisepass auch bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragen. Hierfür wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Entgegennahme Ihres Antrags ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung in Deutschland darlegen können (vgl. Ziffer 19.4.1 der Passverwaltungsvorschrift ). Durch vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.

Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. 

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen "Kinderreisepass“ beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.