Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?
Häufig nachgefragt
Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die ab 1. Januar 2024 geltenden Kosten.
1) Grundgebühr für einen
- Reisepass
Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Sie beantragen Ihren Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- vorläufigen Reisepass
Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen.
2) Gebührenfreie Leistungen
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.
3) Zusätzliche Kosten
- für das Express-Bestellverfahren
Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.
Wird der Reisepass im Inland beantragt und die Bestellung bis 12:00 Uhr zum Hersteller übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passherstellers in Berlin) abholbereit in der Behörde vor. Informationen zum konkreten Abholtermin erhalten Sie bei der Antragstellung von Ihrer Behörde. Verzögert sich die Lieferung des Reisepasses an die Behörde, wird Ihnen der Express-Zuschlag zurückerstattet.
Wird der Reisepass im Ausland beantragt und liegt die Reisepass-Bestellung bis 12:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) elektronisch beim Hersteller in Berlin vor, leitet der Hersteller den fertig produzierten Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage der Kurierstelle des Auswärtigen Amt in Berlin zu. Von dort erfolgt die Weiterleitung per Kurier an die Auslandsvertretung. Wie lange die Kurierlaufzeit regelmäßig dauert, können Sie bei der Auslandsvertretung erfragen.
- bei Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes
Möchten Sie den Reisepass in einem Bürgeramt außerhalb ihres Hauptwohnsitzes beantragen, wird wegen des erhöhten Aufwands ein Zuschlag fällig. Aufpreispflichtig ist ferner, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragen bzw. abholen möchten.
- bei Beantragung im Ausland
Sie möchten den Reisepass im Ausland beantragen oder benötigen im Ausland Ersatz im Fall von Verlust oder Diebstahl? Beantragungen im Ausland – bei einer deutschen Botschaft, konsularischen Vertretung oder einem Honorarkonsul – sind möglich. Wegen der erhöhten Aufwände werden weitere Zuschläge fällig.
4) Gebührentabellen
In den Tabellen stehen die Kosten für die häufigsten Zusatzleistungen.
Bitte achten Sie auf die Überschriften der Tabellen, um die für Ihre Situation passende Tabelle zu finden.
4.a) Beantragung in Deutschland am Hauptwohnsitz
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen Summe | Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | --- | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass (internationaler Standard) mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes | 15,00 Euro | 85,00 Euro | 52,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | --- | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
4.b) Beantragung in Deutschland in einer beliebigen Gemeinde/Stadt
- für Deutsche, die im Inland wohnen
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen Summe | Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | doppelte Grundgebühr | 140,00 Euro | 75,00 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 32,00 Euro | 172,00 Euro | 107,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro | 162,00 Euro | 97,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 194,00 Euro | 129,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | doppelte Grundgebühr | 52,00 Euro | 52,00 Euro |
4.c) Beantragung bei Wohnsitz im Ausland an örtlich zuständiger Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen Summe | Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | 31,00 Euro | 101,00 Euro | 68,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 31,00 Euro plus 32,00 Euro | 133,00 Euro | 100,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 31,00 Euro plus 22,00 Euro | 123,00 Euro | 90,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 31,00 Euro plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 155,00 Euro | 122,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 44,00 Euro | 70,00 Euro | 70,00 Euro |
4.d) Beantragung im Ausland
- für Deutsche, die im Inland wohnen - bspw. bei Verlust/Diebstahl während des Urlaubs im Ausland
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen Summe | Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro | 171,00 Euro | 106,00 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro plus 32,00 Euro | 203,00 Euro | 138,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro plus 22,00 Euro | 193,00 Euro | 128,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 225,00 Euro | 160,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | doppelte Grundgebühr plus 44,00 Euro | 96,00 Euro | 96,00 Euro |
4.e) Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln
Leistung | Zusätzliche Kosten |
---|---|
Beantragung Reisepass (internationaler Standard) | Gebühr wie in Tabelle 4.c) oder 4.d) *) § 25a Absatz 1 des Konsulargesetzes in Verbindung mit § 1 der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts **) Zonenstufe: siehe Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (Auslandszuschlagsverordnung - AuslZuschlV), insbesondere die Anlagen 1 und 2 |
Weitere Leistungen | Es gilt die Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung AA - AABGebV) |