Wozu dient die Aufnahme der Fingerabdrücke? Wie werden diese gespeichert?

Typ: Häufig nachgefragt

Nachdem bereits durch die Einführung differenzierterer, maschinell prüfbarer Sicherheitsmerkmale und besonderer Herstellungsmethoden die Fälschung oder Nachahmung der aktuell verwendeten Reisepässe erschwert wurde, berichten auf europäischer Ebene die zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden insgesamt über eine stark zunehmende Zahl von Verdachtsfällen, in denen echte Dokumente von anderen, ähnlich aussehenden Personen gebraucht werden. Ein solcher Identitätsmissbrauch kann jedoch nur dann schnell und sicher vor Ort festgestellt werden, wenn im Dokument die für jeden Mensch einzigartigen Fingerabdrücke gespeichert werden und zum Abgleich zur Verfügung stehen.

Dabei geht es im Wesentlichen um die Verifikation ausländischer Personalausweise in Deutschland, nicht um die Verifikation des deutschen Personalausweises.

Die Speicherung des Fingerabdruckes dient nicht primär der Fälschungssicherheit des Dokumentes. Vielmehr soll bei Zweifeln über die Gleichheit der sich ausweisenden und der auf dem Lichtbild des Dokuments abgebildeten Person auch die unmittelbare Identitätsfeststellung möglich sein. Damit könnten auch die derzeit in Zweifelsfällen noch teilweise notwendigen und zeitaufwändigen Nachfragen bei anderen Behörden entfallen und
dem Betroffenen eine zügige Weiterreise bzw. Nutzung der Freizügigkeit ermöglicht werden.

Die Fingerabdrücke werden in Deutschland - wie bisher auch bei Reisepässen üblich – ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert. Der vom Reisepass und den EU-einheitlichen elektronischen Aufenthaltstiteln bekannte und bewährte Zugriffsschutz Extended Access Control (EAC) wird übernommen. Zugriffsrechte auf die Fingerabdruckdaten erhalten ausschließlich die für die Identitätsfeststellung berechtigten Behörden der EU-Mitgliedstaaten nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Beim Hersteller werden die Fingerabdrücke nur für den Zeitraum der Produktion verarbeitet und danach gelöscht. In der Behörde werden die Fingerabdrücke - wie bisher auch - nach Ausgabe des Dokumentes gelöscht.