Allgemeine Fragen zum Dublin-Zentrum in Hamburg

Typ: Häufig nachgefragt

Was leistet ein Dublin-Zentrum?

Dublin-Zentren fungieren als zentrale Unterbringung von Antragstellenden im Dublin-Verfahren. Durch die zentrale Unterbringung und die konsequente Anwendung des Rechts soll die Anzahl der Dublin-Überstellungen signifikant erhöht werden. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch kann das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung kann die Anwesenheit der Personen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, vereinfacht werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Überstellung direkt aus dem Dublin-Zentrum.

Wer ist zuständig für das Dublin-Zentrum in Hamburg?

Zuständig für den Betrieb des Dublin-Zentrums Hamburg ist das Bundesland Hamburg. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch kann das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung kann die Anwesenheit der Personen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, werden vereinfacht.

Welche Personengruppe kommt in das Dublin-Zentrum?

Dublin-Zentren fungieren als zentrale Unterbringung von allen Antragstellenden während des Dublin-Verfahrens. Hier kommen die Antragstellenden hin, bei denen ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. In der Regel ist das der Mitgliedstaat, den die Antragsteller als erstes in der EU betreten haben. Das ist in der sogenannten Dublin-Verordnung geregelt.

In Brandenburg sollen Personen während des gesamten Dublin-Verfahrens im Dublin-Zentrum untergebracht sein. Das Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt hat damit einen Modellcharakter für alle anderen Bundesländer. Das Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt soll besonders für Menschen mit EURODAC-Treffer für Polen spezialisiert werden. In der Datenbank EURODAC werden die Fingerabdrücke von Asylsuchenden europaweit abgeglichen.

Das Dublin-Zentrum Hamburg soll abweichend von diesem Grundsatz ausschließlich für die Vorbereitung der Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat dienen. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen werden dann hier untergebracht werden.

Wie sieht das Verfahren aus?

Im Dublin-Zentrum Hamburg sollen die Betroffenen erst kurz vor der Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat, nach dem ein Überstellungstermin feststeht,  untergebracht werden.

Was ist der Beitrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Allgemeinen?

Das BMI berät und unterstützt insbesondere bei rechtlichen Grundsatzfragen zum Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Dublin-Zentren aufkommen.

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?

Das BAMF begleitet das Vorhaben insbesondere im Hinblick auf operative Fragen und wird Dublin-Verfahren prioritär bearbeiten.

Welche Rolle spielt die Bundespolizei (BPOL)?

Die Bundespolizei unterstützt die Länder bei der Überstellung aus dem Dublin-Zentrum im Rahmen ihrer Kapazitäten. Die BPOL sichert wohlwollende Prüfung einer Unterstützung im Einzelfall zu. Möglich wäre es auch Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern, die ein Dublin-Zentrum einrichten, zur Zuständigkeit der BPOL, zu schließen.

Wird es weitere Zentren geben?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steht mit weiteren Bundesländern zur Errichtung von Dublin-Zentren im Austausch.