Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Typ: Häufig nachgefragt

Was ist der Kern der Gesetzesreform?

  • Mehrstaatigkeit soll generell möglich werden: Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
  • Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach acht Jahren sollen Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
  • Besondere Leistung wird belohnt: Bei "besonderen Integrationsleistungen" ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
  • Erleicherter Ius-soli-Erwerb: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt komplett und die Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
  • Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung und es ist kein Einbürgerungstest notwendig.

Wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft.

Für wen gelten die Regeln für die mehrfache Staatsangehörigkeit?

Die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, besteht nach deutschem Recht künftig für alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ohne Einschränkungen. Es hängt dann ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates ab, ob die  bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verlorengeht. Verbindliche Auskünfte zum Staatsangehörigkeitsrecht eines anderen Staates und zur dortigen Verwaltungspraxis können die zuständigen Behörden dieses Staates erteilen. 

Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit ohne Weiteres behalten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.

Wie viele Menschen lassen sich in Deutschland jährlich einbürgern?

Im Jahr 2022 haben sich 168.545 Menschen in Deutschland einbürgern lassen - das sind gerade einmal 3,1 Prozent der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen.

Hier findet man die Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts.

Können Menschen, die Sozialleistungen beziehen, trotzdem einen Anspruch auf Einbürgerung haben?

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss für sich und seine Angehörigen den Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können.

Für einen Anspruch auf Einbürgerung dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder XII) bezogen werden.

Hiervon sieht der Gesetzentwurf drei Ausnahmen vor:

  • ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter sowie die zu ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten, wenn sie die Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder XII nicht zu vertreten haben
  • Antragstellerinnen und Antragsteller, die in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren
  • Ehepartnerinnen und -partner (oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner) einer in Vollzeit erwerbstätigen Person, die mit ihr und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben.

Können auch Antragsteller eingebürgert werden, die strafrechtlich verurteilt worden sind?

Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber dürfen nicht vorbestraft sein.

Es gibt allerdings sogenannte "Bagatellstrafen", die einer Einbürgerung nicht entgegenstehen. Darunter fallen Strafen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn diese nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.

Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Wurde eine zugewanderte Person wegen einer antisemitischen, rassistischen oder einer anderen menschenverachtend motivierten Tat verurteilt, kann sie nicht eingebürgert werden - egal, wie gering die Strafe ausgefallen ist.

Welche Erleichterungen gelten für die sogenannte Gastarbeitergeneration?

Die Lebensleistung der sogenannten "Gastarbeitergeneration" sowie die zu ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten soll anerkannt und ihre Einbürgerung erleichtert werden. Als Sprachnachweis soll daher genügen, dass sich die Person im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen kann.

Die Angehörigen der Gastarbeitergeneration sollen darüber hinaus nicht mehr verpflichtet sein, einen Einbürgerungstest abzulegen. Das alles gilt auch für die sogenannten Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR und deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten.

Werden die Einbürgerungsbehörden durch die Reform überlastet?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, früher und einfacher die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Einbürgerungsanträge vermutlich ansteigen wird.

Zuständig für den Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind in Deutschland die Länder. In den dortigen Staatsangehörigkeits- bzw. Einbürgerungsbehörden werden die Anträge auf Einbürgerung bearbeitet.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Länder (und die großen Einbürgerungsbehörden) frühzeitig über die Reformüberlegungen informiert, damit sie sich auf die geplanten Änderungen einstellen können, und Gelegenheit zur Beteiligung gegeben. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder und Kommunen dabei, die Antragsverfahren für die Einbürgerung zu digitalisieren.

Wann kann ich konkret einen Einbürgerungsantrag nach den neuen Regelungen stellen?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) tritt drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 - in Kraft.

Mein Einbürgerungsverfahren läuft bereits, kann dieses bis zum In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes ruhen?

Antragsteller können gegenüber der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde das Ruhen des Verfahrens anregen; die Staatsangehörigkeitsbehörde entscheidet über das Ruhen des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen.

Kann eine ausländische Staatsangehörigkeit, welche durch den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit verloren ging, wiedererlangt werden?

Der bisher im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) aufgegeben. Deutsche Staatsangehörige, die sich nach dem Inkrafttreten der Reform in einem anderen Staat einbürgern lassen, müssen ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Ob der Wiedererwerb einer ausländischen fremden Staatsangehörigkeit, die zuvor durch eine Einbürgerung in Deutschland verloren ging, möglich ist, hängt von den staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftsstaates ab.