Welche unterschiedlichen Einsatzkräfte gibt es und welche Aufgaben haben sie?

Typ: Häufig nachgefragt

Kriminalitätsbekämpfung

Die Bundespolizei bekämpft im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben die einfache Kriminalität (z.B. Sachbeschädigungen auf Bahnhöfen), die Organisierte Kriminalität (z.B. Schleusungen) und die banden- und gewerbsmäßige Eigentumskriminalität (z.B. Diebstähle von Transportgütern aus Güterwagen) sowie Straftaten unter Nutzung des Tatmittels Internet.

Grenzschutz

Die Bundespolizei kontrolliert den grenzüberschreitenden Verkehr an den Außengrenzen (Flug-/Seehäfen mit Personenverkehr außerhalb des Schengenraumes) und überwacht den grenzüberschreitenden Personenverkehr an den deutschen Binnengrenzen. Dazu gehören unter anderem die Grenzfahndung, die Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt oder die Überprüfung von Grenzübertrittspapieren.

Bahnpolizei

Aufgabe der Bundespolizei ist es, die Sicherheit oder Ordnung im Bahnverkehr zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel die Gefahrenabwehr für die Bahnreisenden und die Strafverfolgung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes z.B. bei Vandalismus und Gewalttaten.

Bundespolizei See

Die Bundespolizei See überwacht die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist zuständig für den Schutz des maritimen Grenzraumes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität auf See. Dazu gehören auch Aufgaben wie die Hilfeleistung auf See bei Seenotfällen.

Luftsicherheit

Die Bundespolizei nimmt an insgesamt 13 deutschen Flughäfen Aufgaben zum Schutz der Luftsicherheit, d.h. die Abwehr vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen, wahr. Im Auftrag der Bundespolizei werden nicht nur die Fluggäste, sondern auch das mitgeführte Reise- und Handgepäck auf gefährliche und verbotene Gegenstände mittels moderner und effizienter Kontrolltechnik durch speziell geschulte Luftsicherheitsassistenten kontrolliert.

Den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs stellt die Bundespolizei zudem durch das Bestreifen des Flughafengeländes sowie durch den bewaffneten Schutz der Luftsicherheitskontrollstellen sicher.

Schutz für Objekte des Bundes

Die Bundespolizei schützt die Verfassungsorgane des Bundes und verschiedene Bundesministerien vor Störungen und Gefahren, die ihre Funktion beeinträchtigen können. Konkret schützt sie u.a. Objekte wie das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt oder auch Bundesverfassungsgericht sowie die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main.

Rückführung

Die Bundespolizei führt in eigener Zuständigkeit sowie zur Unterstützung der Länder unbegleitete und begleitete Rückführungsmaßnahmen von deutschen Flug- und Seehäfen sowie an Landgrenzen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr durch. Der Bundespolizei obliegt hierbei die operative Planung, Vorbereitung und Durchführung der Rückführungsmaßnahmen.

Bundesbereitschaftspolizei

Die Bundesbereitschaftspolizei unterstützt mobil und flexibel die Dienststellen der Bundespolizei – insbesondere im Rahmen besonderer Einsatzanlässe (z.B.  Groß- und Sportveranstaltungen oder Versammlungslagen). Zudem wird die Bundesbereitschaftspolizei regelmäßig von anderen Bundes- oder Landesbehörden zu deren Unterstützung angefordert. Die Einsatzeinheiten agieren bundesweit aus zehn Standorten heraus und verfügen neben ihren geschlossenen Einheiten über weitere spezialisierte Fähigkeiten (u. a. technische Befähigungen, Dokumentation oder auch beispielsweise Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften).

Bundespolizei-Flugdienst

Der Bundespolizei-Flugdienst unterstützt die Dienststellen der Bundespolizei sowie sonstige nationale und internationale Bedarfsträger mit Sicherheitsaufgaben.

Mit 94 Hubschraubern ist er nach der Lufthansa der zweitgrößte Betreiber ziviler Luftfahrzeuge in Deutschland und eine der größten polizeilichen Flugdienstorganisationen weltweit.

Polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall

Die Bundesregierung kann die Bundespolizei einsetzen, um eine drohende Gefahr für die Existenz oder die demokratischen Grundsätze des Bundes oder eines Bundeslandes abzuwehren, wenn das eigentlich zuständige Bundesland mit seiner Polizei nicht selbst dazu in der Lage oder bereit ist.