Welche Sachverhalte werden von der Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste erfasst?

Typ: Häufig nachgefragt

Wenn Sie im "öffentlichen Dienst" ein "Ehrenamt" wahrnehmen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, dann sind diese Zahlungen unter gesetzlich genau bezeichneten Bedingungen steuerfrei: Die Bezüge müssen von einer öffentlichen Kasse ausgezahlt werden, sie dürfen nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden und sie dürfen den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, nicht offensichtlich übersteigen.

Mit öffentlichem Dienst sind hoheitliche Tätigkeiten gemeint.

Beispiele: kommunale Wahlbeamte, ehrenamtlich Tätige bei Berufsorganisationen und Angehörige der freiwilligen Feuerwehr.

Eine öffentliche Kasse ist eine Einrichtung, die einer Dienstaufsicht einer Behörde untersteht und deren Finanzgebaren der Prüfung durch die öffentliche Hand unterliegt.

Beispiele: Bund, Länder, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.