Bevölkerungsschutz

Typ: Häufig nachgefragt

Wie ist das Krisenmanagement in Deutschland organisiert?

Die Regelungen von Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr (polizeilich und nichtpolizeilich) unterliegen gemäß Artikel 30 Grundgesetz in Verbindung mit der Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 70 ff Grundgesetz, den Ländern, soweit es sich nicht um Verteidigung im Sinne des Art. 73 Nr. 1 Grundgesetz handelt.

Der Bund unterstützt die Länder bei besonders großflächigen Schadenslagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise (Information, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen). Zugleich findet lagebedingt eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei Fahndungsmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen (z.B. im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum) statt.

Darüber hinaus übernehmen die Krisenstäbe der Ressorts der Bundesregierung bei länderübergreifenden, nationalen Gefahren- oder Schadenslagen eine koordinierende Funktion.

Auch im Katastrophenfall gilt das föderale Prinzip. Das Notfallvorsorge- und Hilfeleistungssystem beruht ganz wesentlich auf dem Prinzip der Subsidiarität. Die Zuständigkeit, die Verantwortung und die Mittel für die Bewältigung solcher Notlagen liegen in erster Linie bei den Ländern und Gemeinden. Hier arbeiten Länder und Gemeinden im Verbund mit den großen Hilfsorganisationen und den Feuerwehren eng zusammen. Der Bund ist Teil dieses Systems, und zwar dann – und nur dann –, wenn die Länder den Bund im Katastrophenfall um Hilfe ersuchen.

Weitergehende Informationen finden Sie in der Handreichung des BMI "System des Krisenmanagements in Deutschland", die Sie kostenlos auf der Internetseite des BMI herunterladen können.

Welche Rolle nimmt der Bund im Nationalen Krisenmanagement ein?

Bei länderübergreifenden, nationalen Gefahren- oder Schadenslagen besteht die Notwendigkeit, eine Vielzahl von unterschiedlichen Führungs- und Kommunikationsstrukturen des Bundes und der Länder zu einem gesamtstaatlichen Krisenmanagement zusammenzuführen.

Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Ressort  in der Koordinierung zwischen Bund und Ländern federführend.

In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen (z.B. organisatorisch-technische Vorbereitungen, Erreichbarkeitsregelungen) getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können. Der Krisenstab des federführenden Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder Schadenslage betroffenen Ländern. Zugleich gewährleisten die anderen Ressorts, dass kurzfristig Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts entsandt werden können.

Einen Überblick über die Rolle und Aufgaben des Bundes im Nationalen Krisenmanagements bietet Ihnen die Handreichung des BMI „System des Krisenmanagements in Deutschland“, die Sie kostenlos auf der Internetseite des BMI herunterladen können.

Was ist die "Interministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder"?

Die Interministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder (IntMinKoGr) ist ein Beratungsgremium des Krisenstabes im BMI, des gemeinsamen Krisenstabes des BMI mit dem BMG und des gemeinsamen Krisenstabes des BMI mit dem BMUB, das bei lang anhaltenden, länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen mit hohem Abstimmungs- und Beratungsbedarf, die nach Art und Umfang mit den sonstigen Verfahren und Einrichtungen der Krisenbewältigung von Bund und Ländern voraussichtlich nicht bewältigt werden, einberufen wird.

Sie setzt sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der betroffenen Bundesressorts, einschließlich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, und der betroffenen Länder zusammen. In Abhängigkeit von der Gefahren- und Schadenslage können auch Sachverständige hinzugezogen werden.

Die IntMinKoGr hat bei lang anhaltenden, länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen mit hohem Abstimmungs- und Beratungsbedarf die Aufgabe, auf eine bundesressort- und länderübergreifende Vorgehensweise hinzuwirken und auf Grund von Fachexpertisen die im Krisenmanagement Handelnden zu beraten. Dazu sind insbesondere

  • gemeinsame Lageeinschätzungen, Risikobewertungen und Prognosen,
  • gemeinsam getragene, lageangepasste Handlungsempfehlungen und
  • eine abgestimmte Bund - Länder - Kommunikationsstrategie

zu erarbeiten.

Welche Aufgaben haben die Krisenstäbe der Bundesministerien?

Der Krisenstab des Bundesministeriums des Innern ist eine besondere Aufbauorganisation, in der abteilungsübergreifend Kompetenzen des BMI zur Bewältigung von besonderen Lagen unter einer einheitlichen Leitung gebündelt werden. Er ist das zentrale Krisenreaktionsinstrument des BMI, dessen Struktur auch die Grundlage für gemeinsame Krisenstäbe mit anderen Ressorts bildet.

Die Aufgaben des Krisenstabes in besonderen Lagen sind Beratung, Information und Unterstützung der Leitung des Hauses, die Umsetzung der Entscheidungen der Hausleitung, sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des BMI. In länderübergreifenden Krisenlagen können auf Wunsch der betroffenen Länder koordinierende und unterstützende Maßnahmen des Bundes veranlasst werden.

Im Interesse einer effizienten ressortgemeinsamen Krisenbewältigung war das BMI bestrebt, für besondere nationale Lagen neue Strukturen des Krisenmanagements zu entwickeln. In diesem Sinne haben sich BMI und BMUB im Falle von gravierenden Gefahren- und Schadenslagen durch Straftaten mit radioaktiven Stoffen sowie BMI und BMG im Falle einer Pandemie und des Bioterrorismus auf die Bildung gemeinsamer Krisenstäbe nach dem Modell des Krisenstabes BMI verständigt.

Durch die Bildung gemeinsamer Krisenstäbe werden ressortspezifische Fähigkeiten gebündelt und ein einheitlicher ressortgemeinsamer Krisenbewältigungsansatz gewählt, der die Möglichkeiten einräumt, alle vorhandenen Handlungsoptionen ergänzend auszunutzen. Sie bilden die Ausnahme zu dem sonst gültigen Ressortprinzip.