Die Neue Leipzig-Charta

Typ: Häufig nachgefragt

Was sind die Ziele und Kernaussagen der Neuen Leipzig-Charta?

Die Neue Leipzig-Charta ist, wie die nun "alte" Leipzig Charta bisher, das Rahmendokument der integrierten Stadtentwicklung in Europa und benennt handlungsleitende Ziele, um auch zukünftig vielfältige, lebenswerte und nachhaltige europäische Städte zu schaffen. Allen Bevölkerungsgruppen soll nicht nur Teilhabe ermöglicht werden. Vielmehr soll Stadtentwicklung zu einer Sache aller gemacht werden, Projekte und Programme sollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden. Dies drückt sich in der konsequenten Ausrichtung auf das Gemeinwohl sowie die Verantwortung von Städten im Bereich des Klimaschutzes und der Umweltgerechtigkeit aus.

Dabei gilt es, die transformative Kraft von Städten in den Fokus zu rücken. Die Anpassungsfähigkeit der Städte an sich verändernde Rahmenbedingungen soll gestärkt werden, um so sicherzustellen, dass aktuelle und zukünftige Herausforderungen bewältigt und Chancen des Wandels genutzt werden können. Dazu zählen die Folgen des Klimawandels ebenso wie Pandemien.

Wie ist die Neue Leipzig-Charta entstanden?

Der Verabschiedung der Neuen Leipzig-Charta ging ein umfangreicher, mehr als zweijähriger Dialogprozess voraus. Dieser war aufgeteilt in eine Serie nationaler und europäischer Dialogsitzungen. Zudem wurde eine Grundlagenstudie erstellt. An beiden Prozessen waren verschiedenste Akteure aus der Praxis, der Politik, der Wissenschaft und von Verbänden beteiligt, um die unterschiedlichen Perspektiven auf die Stadtentwicklung und den aktuellen Forschungsstand in das Dokument einfließen zu lassen.

Begleitet wurde das Verfahren durch das Forschungsprojekt „Möglichkeiten und Strategien der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020“. Dabei arbeitete ein Konsortium bestehend aus dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, dem European Urban Knowledge Network (EUKN) und der BTU Cottbus-Senftenberg mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung eng zusammen.

Darüber hinaus wurde das Dokument auf zahlreichen Treffen im Rahmen der informellen Zusammenarbeit zur Stadtentwicklung unter österreichischer (2018), rumänischer und finnischer (2019), kroatischer und deutscher (2020) EU-Ratspräsidentschaft mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, Partnerstaaten und europäischer Institutionen und Organisationen diskutiert und weiterentwickelt. National erfolgte die Abstimmung in den Gremien der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und mit der Bauministerkonferenz der Länder.