Wie erwerbe ich die deutsche Staatsangehörigkeit?

Typ: Häufig nachgefragt

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde. Welche das ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie u.a. erfüllen: gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren (bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen Verkürzung auf bis zu drei Jahre möglich), geklärte Identität und Staatsangehörigkeit(en), Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, bestandener Einbürgerungstest, keine Verurteilung wegen einer Straftat (Ausnahmen bei geringfügiger Geld- oder Freiheitsstrafe).

Weitere Voraussetzungen finden Sie hier. In einzelnen Kommunen kann der Antrag auf Einbürgerung online gestellt werden.