Anwendungshinweise zum Assoziationsrecht EWG/Türkei
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26.11.2013
Aufgrund der Assoziation zwischen der EU und der Türkei gelten für türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen teilweise günstigere aufenthaltsrechtliche Regelungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Anwendungshinweise dienen der Erläuterung dieser Regelungen und richten sich insbesondere an die Ausländerbehörden.
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