Downloads
![Downloads](/SharedDocs/bilder/DE/default/verteiler-kopf-downloads.png?__blob=wide&v=1)
„Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.“