Referentenentwurf - Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
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31.05.2017
Mit dem vorliegenden Änderungsverordnung wird die Vorgabe des § 10 Absatz 1 Satz 1 BSI-Gesetz nunmehr abschließend umgesetzt, indem
• Festlegungen zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen für die noch ausstehenden, in § 2 Absatz 10 Nummer 1 BSI-Gesetz genannten Sektoren Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr erstmals getroffen und
• erforderliche Ergänzungen und Klarstellungen zu den bereits getroffenen Festlegungen zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen für die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung und IKT vorgenommen werden.
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