Hinweise zur Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG); Neufassung der Hinweise
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27.07.2022
Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro pro Zeitstunde erhöht. Mit dem Rundschreiben werden die bestehenden Hinweise zur Anwendung des Mindestlohngesetzes angepasst.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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