Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19); Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
(aufgehoben durch RdSchr. vom 22.12.2021)
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24.11.2021
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 24. November 2021 wurde u. a. das Infektionsschutzgesetz dahingehend angepasst, dass der Anspruch auf Entschädigung bei Schul- und Kitaschließungen, Aufhebung der Präsenzpflicht bzw. der Quarantäne eines Kindes ab dem 26. November 2021 auch unabhängig von der Feststellung des Bestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag bis zum Ablauf des 19. März 2022 fortbesteht.
Das Bezugsrundschreiben vom 7. September 2021 (D5-31001/7#48, D2-30106/28#4) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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