Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst; Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten
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24.08.2021
Mit diesem Rundschreiben wird übertariflich die Eingruppierung für Beschäftigte, die als „Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von 70 Plätzen“ oder „Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von 100 Plätzen bestellt sind.“ eingruppiert sind, in die Entgeltgruppe 9c TVöD ermöglicht. Außerdem wird die Zahlung von Entgeltgruppenzulagen in besonderen Fallkonstellationen eröffnet.
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