Teilzeitberufsausbildung nach § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Typ:
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, Datum:
31.03.2020
Das Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben D5-31005/4#4 vom 13. April 2015 und gibt Hinweise zur Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG sowie zur Bemessung des Ausbildungsentgelts nach dem TVAöD.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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