Urlaubsanspruch der Tarifbeschäftigten bei Änderung des Beschäftigungsumfangs/ Beschäftigungsmodells im Laufe des Urlaubsjahres
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20.12.2019
Das Rundschreiben beinhaltet Durchführungshinweise zur aktuellen BAG-Rechtsprechung im Urlaubsrecht vom 20. März 2018 – 9 AZR 486/17, vom 18. September 2018 – 9 AZR 159/18, vom 20. November 2018 – 9 AZR 349/18, vom 19. März 2019 – 9 AZR 315/17 und 9 AZR 406/17 – sowie vom 21. Mai 2019 – 9 AZR 259/18. Das BAG konkretisiert darin seine Rechtsprechung zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zum Umfang des Urlaubsanspruchs und zur Berechnung von Urlaubsentgeltansprüchen bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche.
Das Bezugsrundschreiben vom 22. Januar 2016 – D5-31001/3#8 – wird aufgehoben und durch die vorliegende Neufassung der Durchführungshinweise ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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