Ausgleichszulage bei Wegfall der Ministerialzulage; außertarifliche Anwendung des § 13 Abs. 1 BBesG für Tarifbeschäftigte
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04.07.2018
Mit dem beigefügten Rundschreiben wird außertariflich geregelt, dass im Falle des Wegfalls der Ministerialzulage bei Tarifbeschäftigten die gleichen Regelungen gelten wie bei vergleichbaren Beamtinnen und Beamten.
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