Durchführungshinweise zu den neuen gesetzlichen Regelungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG)
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20.12.2016
Am 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG); es verknüpft die bestehenden Möglichkeiten beider Gesetze enger miteinander und entwickelt diese weiter. Das Rundschreiben gibt Hinweise zur Durchführung des PflegeZG und des FPfZG für die Tarifbeschäftigten des Bundes und stellt zudem einen Mustervertrag bei teilweiser Freistellung zur Verfügung.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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