Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Typ:
Download
, Datum:
09.10.2013
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, dass bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens die sog. Nettomethode anzuwenden ist. Das Rundschreiben gibt Hinweise zur Anwendung der Rechtsprechung.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 37KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm