Berechnung des Mindestnettobetrages nach § 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) unter Rückgriff auf die Mindestnettobetragsverordnung 2008
Typ:
Download
, Datum:
17.06.2013
Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2013 in zwei Urteilen entschieden, dass bei vor dem 1. Januar 2010 begonnenen Altersteilzeitarbeitsverhältnissen nach dem TV ATZ die Berechnung des Mindestnettobetrags nach § 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 TV ATZ unter Rückgriff auf die Mindestnettobetrags-Verordnung 2008 rechtmäßig ist. Da es sich um teilweise Parallelsachen handelt, werden mit dem beigefügten Rundschreiben nur die Entscheidungsgründe der führenden Entscheidung bekannt gegeben.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 95KB, Datei ist nicht barrierefrei