Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2 TVöD
Typ:
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, Datum:
08.03.2013
Mit dem beigefügten Rundschreiben ergehen Hinweise zur Berechnung des maßgeblichen Nettoentgelts beim Krankengeldzuschuss im Zusammenhang mit der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung im Kapitaldeckungsverfahren des Abrechnungsverbands Ost/Beitrag der VBL.
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