Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen einer erneuter Schwangerschaft zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen
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24.08.2011
Tarifbeschäftigte des Bundes können unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-116/06 (Kiiski) vom 20. September 2007 ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vorzeitig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden.
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