Neuregelung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells des Bundes ab dem 1. Januar 2010
Typ:
Download
, Datum:
31.08.2010
Im beigefügten Rundschreiben gibt das BMI ergänzende Regelungen zur Spiegelung von Entgelt und Entgeltbestandteilen bei Altersteilzeit im Blockmodell bekannt. Dieses Rundschreiben ersetzt die Durchführungshinweise zur Neuregelung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells vom 30. Juni 2010.
Mit dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 sollen die besonderen Belange älterer Beschäftigter mit den dienstlichen und betrieblichen Interessen der öffentlichen Arbeitgeber in Einklang gebracht werden. Neben der Möglichkeit, im Rahmen einer neu geregelten Altersteilzeitarbeit früher aus der aktiven Phase aus dem Berufsleben auszuscheiden, wird durch das Modell zur Flexiblen Altersteilzeitregelung (FALTER) erstmals auch eine längere Teilhabe am Berufsleben ermöglicht.
Die neu geregelte Altersteilzeit, die den TV ATZ für Altfälle unberührt lässt, orientiert sich weitgehend an den Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes. Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nur unterhalb einer Quote von 2,5 v. H. der Beschäftigten des Arbeitgebers. Altersteilzeit kann zudem - ohne Rechtsanspruch - als Instrument zum sozialverträglichen Stellenabbau vereinbart werden. Die Vereinbarung von Altersteilzeit ist ab dem 60. Lebensjahr möglich, das Brutto-Teilzeitentgelt wird um 20 v. H. aufgestockt.
Mit dem innovativen FALTER-Arbeitszeitmodell soll dem demografischen Wandel und der damit verbundenen schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters Rechnung getragen werden. Es bietet auf freiwilliger Basis Beschäftigten die Möglichkeit, mit reduzierter Arbeitszeit länger am Berufsleben teilzuhaben. Mit Beginn des Modells nehmen Beschäftigte zudem eine Teilrente in Anspruch.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 382KB, Datei ist nicht barrierefrei