Wahlrecht
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Verfassung
Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird nicht direkt durch das Volk, sondern durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Diese drei Funktionen des Staates nennt man Exekutive, Legislative und Judikative.
Die drei Funktionen benötigen eine demokratische Legitimation durch Wahlen. Zentraler Akt der demokratischen Legitimation in unserer repräsentativen Demokratie ist die unmittelbare Wahl des Parlaments. Der Bundestag wird nach Artikel 39 Absatz 1 GG jeweils auf vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 statt.
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