Europäische Bürgerinitiative

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Verfassung

Seit 2012 können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union über eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt in Bereichen der EU-Zuständigkeiten vorzuschlagen.

Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus mindestens sieben der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser sieben Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich.

Aktuelle Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 über die Europäische Bürgerinitiative, zuletzt geändert am 15.12.2020, sowie in Deutschland das Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG) vom 07.03.2012 (BGBl. I S. 446), zuletzt geändert am 09.11.2022.

Auf den nächsten Seiten finden Sie nähere Informationen und Ansprechpartner dazu.

Webseite der Europäischen Union: https://citizens-initiative.europa.eu/_de

Webseite des Bundesverwaltungsamts: Europäische Bürgerinitiative

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