Waffen­recht

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Nationale Waffenregister - Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland

Die Frage, wer Umgang mit Waffen oder Munition haben darf, ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von zentraler Bedeutung. Deshalb gibt es in Deutschland ein komplexes Waffenrecht, das den privaten und gewerblichen Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert. Gleichzeitig dient es dazu, den illegalen Waffenhandel und -besitz zu bekämpfen. Damit leistet das Waffenrecht einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit. Maßgeblich für das Waffenrecht sind die Regelungen des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes. Während das Waffengesetz alle Fragen des Umgangs mit Waffen regelt, sorgt das Beschussgesetz für die Produktsicherheit bei Waffen.

Diese Regelungen werden fortwährend überprüft und angepasst.

Mit dem nach dem Terroranschlag in Solingen verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, das am 31. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen zum Führen von Messern an bestimmten Orten verschärft. Zudem wurden Springmesser bis auf enge Ausnahmen verboten.
Im Rahmen der Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfungen wurde der Kreis der Regelabfragebehörden erweitert. Zudem wurden Regelungen geschaffen, die es Waffenbehörden ermöglichen, zur Abwehr schwerwiegender Gefahren Waffen und Munition schon während eines Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens vorläufig sicherzustellen.

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Regelung des Umgangs mit Waffen ist das 2013 eingeführte Nationale Waffenregister, in dem alle wichtigen Daten zu Waffen und deren Besitzern zentral erfasst und gespeichert werden. Das Waffenregister wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz ausgebaut, um künftig ein noch vollständigeres Bild zu erhalten. So kann neben dem legalen privaten Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen fortan der komplette Lebenszyklus einer Waffe im Waffenregister durch die Einbindung der Daten der Waffenhersteller und -händler nachvollzogen werden. Das Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz - WaffRG), Artikel 3 des 3. WaffRÄndG, trat am 1. September 2020 in Kraft und löste das Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012 ab.

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