Moderne Kriminalitätsbekämpfung: Das polizeiliche Informationswesen
Artikel Sicherheit
Dank elektronischer Datenverarbeitung können große Mengen von Personen- und Sachdaten analysiert, abgeglichen und gespeichert werden. Verschiedene Dateien und Systeme stellen den Informationsaustausch sicher und ermöglichen so eine moderne Kriminalitätsbekämpfung.
Für die polizeiliche Zusammenarbeit ist es notwendig, Informationen von Bund und Ländern zentral zu sammeln und auszuwerten. Aus diesem Grund wurde Anfang der 1970er Jahre beim Bundeskriminalamt (BKA) das polizeiliche Informationssystem INPOL eingerichtet. Dieses System speichert Angaben zu Personen und Sachen, die in Kriminalfälle verwickelt sind. Es bildet die Grundlage des polizeilichen Informationswesens in Deutschland.
Das polizeiliche Informationssystem INPOL
Rund um die Uhr gibt das Fahndungssystem INPOL der deutschen Polizei im einstelligen Sekundenbereich Auskunft. Ob eine Abfrage aus einem Streifenwagen, auf dem Revier oder im Rahmen einer Grenzkontrolle an einem deutschen Flughafen: INPOL gibt verlässlich und schnell Antwort. Wer wird gesucht? Wonach wird gefahndet? Besteht ein Haftbefehl? Fahndet das Ausland? Liegt der Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vor? Ist der Wagen gestohlen?
In INPOL werden alle wichtigen Informationen über Straftaten und Straftäter erfasst, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben. Der Datenschutz schreibt hierbei genaue Regelungen vor. Deren Einhaltung überprüft die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig.
Zugriff auf das System haben neben dem BKA die Landespolizeidienststellen, die Bundespolizei, die Polizei des deutschen Bundestags, die Zollbehörden und das Kraftfahrtbundesamt. Die angeschlossenen Behörden können auf personenbezogene Daten bereits wenige Sekunden nach der Erfassung zugreifen. Die Eintragungen werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Fristvorgaben automatisch gelöscht.
Das Schengener Informationssystem (SIS)
Das SIS ist die gemeinsame europäische Fahndungsdatenbank. Dies bedeutet, dass in der Datei nur Personen und Gegenstände mit einer konkret zu treffenden Maßnahme wie z.B. "Festnahme zur Auslieferung" oder "Sicherstellung zur Beweissicherung" gespeichert sind. Ermittlungs- oder Falldaten, wie die in den Kriminalakten, sind nicht hinterlegt.
Das Schengener Informationssystem ist eines der bedeutendsten Instrumente für die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa und ein wichtiger Ausgleich für den Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
Zu einer Person sind vorhandene Fingerabdrücke und Lichtbilder im SIS eingestellt. Ergänzende Informationen zur Person werden erst im konkreten Trefferfall zwischen den beteiligten Staaten ausgetauscht. Der Austausch dieser Daten ist Aufgabe der nationalen Zentralenstellen, der SIRENE-Büros (Supplementary Information Request at the National Entry). Die SIRENE für Deutschland wurde im BKA in Wiesbaden eingerichtet.
Die im SIS zum Abruf vorgesehenen Daten stehen den zugriffsberechtigten Behörden im Rahmen und in den Grenzen ihrer Zuständigkeiten in allen Schengen-Staaten grundsätzlich ohne Zeitverzug direkt zur Verfügung.
An dem Schengener Informationssystem nehmen 31 Staaten teil. Das sind alle EU-Staaten, in Kürze auch Zypern, dessen Anschluss vorbereitet wird sowie die assoziierten Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein. Zugriff auf den Bestand des Schengener Informationssystems haben außerdem Europol und Eurojust. In Deutschland haben die Polizeien von Bund und Ländern sowie die Staatsanwaltschaften und zusätzlich ca. 2.000 Behörden Zugriff auf das Fahndungssystem.
Mit dem erneuerten SIS werden weitere Fahndungsmöglichkeiten eingeführt und der Schutz gefährdeter Personen deutlich verbessert: Neue präventive Fahndungen sollen verhindern, dass Kinder entführt und unrechtmäßig ins Ausland verbracht werden. Außerdem wird es möglich sein, mit Fingerabdrücken, die an Tatorten von schweren Verbrechen gesichert wurden, nach unbekannten Tätern zu fahnden. Im Bereich der Sachfahndung werden Fahndungen nach E-Fahrzeugen möglich.
Stand: 01.07.2023