Aktuelle europäische Maßnahmen

Typ: Artikel

Unter dem Eindruck der furchtbaren Anschläge der letzten Jahre, unter anderem in Paris, Brüssel, Berlin und London, haben der Europäische Rat und der Rat der Justiz- und Innenminister weitere Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere beim Informationsaus-tausch, beschlossen. Dazu gehört

Einrichtung eines Zentrums zur Terrorismus­bekämpfung bei Europol

Beim ECTC werden seit 2016 die Kapazitäten von Europol, im Bereich der Strafverfolgung und zur Bekämpfung des Terrorismus zusammengeführt. Dazu gehören beispielsweise die Analyseprojekte im Bereich Terrorismusbekämpfung. Dieses Vorgehen führte zu einem deutlichen Anstieg des Informationsaustausch.

EU Internet-Melde­stelle

Die beim ECTC angesiedelte IRU ermöglicht eine noch engere Zusammenarbeit mit Internetdienstanbietern wie Twitter oder Facebook. Ziel ist es, dass die Anbieter gewalttätige und extremistische Inhalte schnell und nachhaltig aus dem Internet entfernen. Seit Bestehen der Meldestelle wurden ca. 25.000 Einträge gemeldet. Die Erfolgsquote lag bei mehr als 80 Prozent.

Ausbau der Nutzungs­möglichkeiten des Schengener Informations­systems

Vorhandene Funktionalitäten des Schengener Informationssystems werden erweitert. Zusätzlich wird der Bereich der Rückführungs­entscheidungen einbezogen.

Verabschiedung der EU-PNR-Richt­linie

Fluggastdatensätze können zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verwendet werden. In Deutschland ist sie bereits in das nationale Recht umgesetzt.

Herstellung der Inter­operabilität von Daten­banken auf EU-Ebene

Die verschiedenen Datenbanken aus den Bereichen Grenze, Reise, Migration und Sicherheit sollen intelligent miteinander verknüpft werden. Dadurch können Identitäten systemübergreifend gesichert beziehungsweise Falsch- und Mehrfachidentitäten in Europa aufgedeckt werden.

Bekämpfung der Terrorismus­finanzierung verbessern

Ein im Februar 2016 vorgelegter Aktionsplan sieht unter anderem vor:

  • geldwäscherechtlich Regulierung virtueller Währungen sowie anonyme E-Geld-Instrumente
  • Entwicklung gemeinsamer Standards zum Umgang mit nicht-kooperierenden Drittstaaten
  • Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vorhaltung nationaler Bankkontenregister
  • Eindämmung des illegalen Handel mit Kulturgütern

Wesentliche Teile dieses Aktionsplans setzt Deutschland bereits im Rahmen der nationalen Implementierung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie um.

Ausbau der Anti-Terror-Dialoge mit Schwer­punkt­ländern

Länder im Mittleren Osten und Nordafrika, im westlichen Balkan sowie die Türkei werden unter anderem bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, beim Umgang mit zurückkehrenden ausländischen terroristischen Kämpfern und der Umsetzung internationaler Verpflichtungen unterstützt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Präventionsaspekten und Rechtsstaatlichkeit.