Cyber­kriminali­tät

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: IT & Digitalpolitik

Cyberkriminalität ist ein weltweites Phänomen, das weder an Landesgrenzen noch vor verschlossenen Türen Halt macht. Sie kann überall stattfinden, wo Menschen Computer, Tablets, Smartphones und andere IT-Geräte benutzen – in Firmen, Behörden, Universitäten, zu Hause und unterwegs.

Straftaten, bei denen die Täter moderne Informationstechnik nutzen, werden zunächst ganz allgemein als Cyberkriminalität (engl. cybercrime) bezeichnet. Cyberkriminalität umfasst zum Beispiel auch Betrugsversuche, die das potentielle Opfer via E-Mail statt per Post erreichen.

Im engeren Sinne umfasst der Begriff jedoch Straftaten, die auf Computersysteme und Netzwerke selbst zielen. Dabei kann es sich auch um Cyberspionage oder Cyberterrorismus handeln.

Die Zahl der Straftaten im Bereich Cyberkriminalität hat auch im Jahr 2023 erneut zugenommen. Das betrifft vor allem die Taten, die vom Ausland oder von einem unbekannten Ort aus begangen wurden. Die Aufklärungsquote ist auf 32 Prozent leicht gestiegen.

  • Warum ist diese Kriminalitätsform so gefährlich?

    Die Besonderheit der Cyberkriminalität besteht darin, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agieren und ihre Spuren relativ gut verschleiern können. Zudem ist der Ort, an dem die Täter aktiv sind, regelmäßig nicht mit dem Ort, an dem der Schaden eintritt, identisch.

    Nicht nur die Zahl der betroffenen Computer und Smartphones steigt, sondern auch die Professionalität der Täter. Einerseits versuchen sie weiterhin mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Computer mit Schadsoftware zu infizieren, um beispielsweise Kontodaten und Passwörter zu stehlen.

    Andererseits gibt es jedoch auch immer mehr sehr gut vorbereitete Cyberangriffe auf ausgewählte Ziele, bei denen das Schadenspotenzial für die Betroffenen erheblich größer ist. Hierzu gehören zum Beispiel Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen oder (Kritische) Infrastruktureinrichtungen.

  • Was sind typische Delikte von Cybercrime?

    Wenn es um Cybercrime im engeren Sinn geht, sind folgende Begehungsformen besonders häufig:

    Ransomware: Ransomwareangriffe (englisch: Ransom für Lösegeld) sind ein weit verbreitetes Deliktsfeld. Ziel dieser Angriffe sind u.a. Unternehmen, kritische Infrastrukturen, Universitäten, die Verwaltung oder andere Organisationen. Zunächst verschaffen sich die Cyberkriminellen Zugang zu den entsprechenden IT-Systemen und verschlüsseln die Daten oftmals ganz oder teilweise. Darüber hinaus werden auch sensible Daten ausgeleitet (d.h. auf von den Tätern kontrollierte Systeme kopiert) und mit deren Veröffentlichung gedroht. Die Täter verlangen dann hohe Summen für die Entschlüsselung und / oder Wiedererlangung der ausgeleiteten Daten. 

    Phishing: Phishing (abgeleitet von Fishing, englisch für Angeln) bedeutet das illegale Abgreifen von Daten u.a. durch echt aussehende Internetseiten oder Links, zum Beispiel in E-Mails, Dateianhängen,SMS oder Nachrichten von Messanger-Diensten. Aktuelle Narrative (zum Beispiel der Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die Pandemie) werden genutzt, um Opfer zu verleiten, auf schadhafte Links zu klicken. Damit wird unentdeckt eine Schadsoftware heruntergeladen oder persönliche Daten (z.B. Bankzugangsdaten) den Tätern preisgegeben. 

    DDos-Attacken: DDos (Abkürzung für Distributed Denial of Service, englisch für verteilte/dezentralisierte Verweigerung eines Dienstes) Angriffe beinhalten eine gezielte Überforderung von Internetdiensten durch eine Vielzahl an Aufrufen, wodurch diese Internetdienste (z.B. eine Webseite) vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Diese Angriffe gelten oft vor allem Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

  • Was kann ich selbst tun?

    Von Cyberkriminalität Betroffene können sich an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. Zu Schutzmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher berät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Webseite zum Digitalen Verbraucherschutz.

    Für Unternehmen und Institutionen bietet unter anderem die Allianz für Cyber-Sicherheit eine gute Informationsplattform.

  • Wer kümmert sich um die Bekämpfung?

    Für die Strafverfolgung und Bekämpfung von Cyberkriminalität sind in Deutschland zunächst die Landeskriminalämter und auf Bundesebene - das Bundeskriminalamt zuständig. Das BKA nimmt zudem eine koordinierende Funktion als Zentralstelle wahr. Es veröffentlicht jedes Jahr das Bundeslagebild Cybercrime.

    Da jedoch kein Staat dieses grenzüberschreitende Problem für sich alleine lösen kann, ist eine gute internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Hierbei spielen Europol und Interpol eine sehr bedeutende Rolle.

    Europol unterstützt die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten bei der Kriminalitätsbekämpfung. Im Bereich von Cybercrime spielt insbesondere das European Cybercrime Centre (EC3) eine wichtige Rolle - insbesondere bei der Unterstützung operativer Maßnahmen der Mitgliedstaaten, bei der Auswertung von Daten und beim Austausch von polizeilichen Erkenntnissen. 

    Interpol dienst als Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden. Mit 196 Mitgliedstaaten unterstützt Interpol vor allem beim Austausch von nationalen Informationen und bietet zahlreiche technische und operative Unterstützung.

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