Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Artikel Öffentlicher Dienst
Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben am 9. Oktober 2024 ihre Forderungen für die anstehende Tarifrunde von Bund und Kommunen vorgestellt. In den Tarifverhandlungen geht es insbesondere um die Gehälter der beim Bund und bei den Kommunen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Forderungen der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion
Für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen fordern die Gewerkschaften die Erhöhung der Entgelte im Volumen von 8 %, mindestens aber monatlich 350 Euro für eine Laufzeit von12 Monaten. Gefordert werden neben mehr Geld auch mehr Freizeit und Entlastung für die Beschäftigten. Das Entgeltvolumen soll deshalb neben der Erhöhung der Tabellenentgelte auch für die Erhöhung weiterer Entgeltbestandteile (wie Erhöhung von Zeitzuschlägen) genutzt werden, die für belastende Tätigkeiten gezahlt werden. Die Gewerkschaften fordern darüber hinaus zusätzliche freie Tage, um die zunehmende Arbeitsbelastung auszugleichen, sowie mehr Zeitsouveränität mit einem Konto, über das die Beschäftigten nach Wunsch Zeit oder Entgeltbestandteile ansparen können, um damit Freistellung nach Bedarf zu finanzieren.
Zudem formulieren die Gewerkschaften folgende Erwartungen:
- Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Beschäftigte in besonders belastenden Berufen.
- Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Volumens auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger; zudem wird der Bund aufgefordert, die Arbeitszeit im Beamtenbereich an das Tarifniveau anzugleichen. Das würde die Verringerung von 41 Stunden auf 39 Stunden pro Woche bedeuten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Staates. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag einen unentbehrlichen Dienst für unsere Gesellschaft. Sie sorgen dafür, dass unser Staat stark und handlungsfähig ist. Wir müssen deshalb auch in den anstehenden Tarifverhandlungen angemessene und gute Lösungen für den Bund und die Kommunen ebenso wie für die Beschäftigten finden. Das ist für mich auch eine Frage des Respekts vor den Menschen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten und oftmals ihren Kopf für uns alle hinhalten – gerade in schwierigen Zeiten.
Die Forderungen der Gewerkschaften sind sehr hoch. Die Haushaltslage ist und bleibt angespannt, insbesondere auch in den Kommunen. Jetzt geht es darum, dass wir ab Ende Januar 2025 am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Gewerkschaften am Ende zu einer fairen Einigung kommen."
Verhandlungen für Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen
In den Tarifverhandlungen werden insbesondere die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) des Bundes und der durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertretenen kommunalen Arbeitgeber verhandelt.
Für das Frühjahr 2025 sind dann folgende Verhandlungstermine vorgesehen:
- 24. Januar: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
- 17./18. Februar: zweite Verhandlungsrunde
- 14. bis 16. März: dritte Verhandlungsrunde.
Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132 Tsd. Tarifbeschäftigten des Bundes und die mehr als 2,6 Mio. Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind. Nicht verhandelt wird für Beschäftigtengruppen, für die der TVöD nicht gilt:
- Dies sind zum einen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder: Für 15 Länder hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen eigenständigen Tarifvertrag abgeschlossen, den TV-L. In Hessen gilt ein an diesem TV-L orientierter gesonderter Tarifvertrag, der TV-H.
- Zum anderen sind dies Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten: Deren Arbeitsbedingungen sind einschließlich der Besoldung gesetzlich geregelt. Es ist dem Gesetzgeber vorbehalten zu entscheiden, ob, wann und wie die Ergebnisse eines Tarifabschlusses übernommen werden sollen und können.