Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Artikel Öffentlicher Dienst
Am 6. April 2025 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Der Einigung war ein Schlichtungsverfahren vorausgegangen, nachdem die Verhandlungen in der dritten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite für gescheitert erklärt wurden.
In den Tarifverhandlungen wurde insbesondere über die Entgelte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) des Bundes und der durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertretenen kommunalen Arbeitgeber verhandelt. Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132 Tsd. Tarifbeschäftigten des Bundes und die rund 2,6 Mio. Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Das ist eine gute Nachricht für einen starken und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten. Wir machen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver. Die Einkommen steigen in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent. Wir führen ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell für mehr freie Tage ein, verdoppeln die Schichtzulagen und erhöhen die Jahressonderzahlung. Außerdem beseitigen wir die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Ost und West bei Kündigungsschutz und Befristung.
Dieser Tarifabschluss ist Ausdruck des Respekts davor, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten. Viele haben einen harten und fordernden Job. Das muss sich im Einkommen und in guten Arbeitsbedingungen wiederfinden. Zugleich hatten wir die angespannte Haushaltslage zu jedem Zeitpunkt im Blick. Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was wir bei schwieriger Haushaltslage verantworten können.“
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Text der Tarifeinigung mit Rundschreiben vom 11. April 2025 bekannt gegeben. Die Tarifeinigung sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
Erhöhung der Tabellenentgelte
- Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten werden ab dem 1. April 2025 um 3,0 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 % erhöht. Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 wird ab dem 1. Mai 2026 auf den Betrag von 2.543,55 Euro festgesetzt.
- Für Auszubildende, dual Studierende gem. TVSöD und Praktikantinnen und Praktikanten gem. TVPöD erfolgt die Erhöhung mit einem Festbetrag von jeweils 75 Euro ab dem 1. April 2025 und ab dem 1. Mai 2026.
Erhöhung von Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
Ab dem 1. Juli 2025 werden die monatlichen Zulagen für ständige Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro und für ständige Wechselschichtarbeit von 105 Euro auf 200 Euro angehoben.
Erhöhung der Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlungen werden ab dem Kalenderjahr 2026 für den Bereich des Bundes
- für die Entgeltgruppen 1 bis 8 von 90 % auf 95 %,
- für die der Entgeltgruppen 9a bis 12 von 80 % auf 90 % und
- für die Entgeltgruppen 13 bis 15 von 60 % auf 75 %
erhöht.
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell
Beschäftigte erhalten ab dem Kalenderjahr 2026 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage zu tauschen.
Weitere Anpassungen
- Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten Beschäftigte einen weiteren Urlaubstag.
- Es wird ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
- Die Regelungen zu Langzeitkonten und zur Gleitzeit werden klarer gefasst.
- Für den Bund werden bisher unterschiedliche Bedingungen zwischen den Tarifgebieten Ost und West im Bereich Kündigungsschutz und Befristung angeglichen.
- Es wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen eingeführt.
Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 27 Monaten (1. Januar 2025 bis 31. März 2027) bei rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes.
Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 14. Mai 2025 vereinbart. Nach Ablauf der Erklärungsfrist starten die Redaktionsverhandlungen, nach deren Abschluss die geeinten Änderungstarifverträge bekanntgegeben werden.
Die Entscheidung über die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Besoldungsbereich des Bundes (einschließlich Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, Versorgung) obliegt der künftigen Bundesregierung.