Verwaltungsrecht
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Moderne Verwaltung
Das Verwaltungsrecht bildet (neben dem Verfassungsrecht) einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der sich mit dem Verhältnis zwischen sogenannten Trägern öffentlicher Gewalt und sogenannten Privatrechtssubjekten befasst. Damit sind auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen gemeint. Aber auch das Verhältnis der staatlichen Stellen untereinander ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation gelten.
Es wird unterteilt in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die allgemeinen Rechtsinstitute und Verfahren, die grundsätzlich überall in der Verwaltung gelten. Dazu gehören das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht, das Verwaltungszustellungsrecht und das Gebührenrecht. Das besondere Verwaltungsrecht enthält dagegen Regeln, die für spezielle Verwaltungsbereiche zugeschnitten sind und nur für diese gelten. Beispiele für besonderes Verwaltungsrecht sind Ausländer- und Asylrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht, Baurecht und Gewerberecht.
Mehr zum Thema Verwaltungsrecht
-
Verwaltungsverfahrensgesetz
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird auch als "Grundgesetz der Verwaltung" bezeichnet. Es ist die zentrale Verfahrensordnung für die Behörden des Bundes im Bereich …
-
Gebührenrecht des Bundes
Das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes hat das gesamte Verwaltungsgebührenrecht grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht. Die …
-
Verwaltungsvollstreckungsrecht
Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch die Bundesverwaltung. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch …
-
Verwaltungszustellungsrecht
Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) regelt die Form und das Verfahren der Zustellung von Dokumenten im Bereich der Bundesverwaltung und der Landesfinanzbehörden.
-
Namensrecht
Das Namensrecht in Deutschland ist vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Änderungen des Vor- oder Familiennamens sind deshalb nur eingeschränkt möglich.
-
Personenstandsrecht
Der "Personenstand" ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechtsordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer …
-
Meldewesen
Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde anzumelden.
-
Vertreter des Bundesinteresses
Die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) vertritt als Organ der Rechtspflege das öffentliche Interesse des Bundes in Verfahren vor dem …