Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Artikel Moderne Verwaltung
Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.
Für einen neuen Führerschein oder den Antrag auf Elterngeld muss man künftig nicht mehr zum Bürgeramt vor Ort. Zukünftig sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen staatliche Leistungen einfach und sicher von dem heimischen Wohnzimmer aus beantragen können. Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" – Onlinezugangsgesetz (OZG), welches alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Das Onlinezugangsgesetz als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung
Das OZG ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es unter anderem einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Herausforderungen und Erfolge
Trotz aller Bemühungen konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, nicht vollständig erreicht werden, unter anderem aufgrund komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Zahlreiche Onlinedienste konnten entwickelt werden, diese sind bisher aber oft nur in einzelnen Ländern oder Kommunen verfügbar. Nach Ablauf der initialen Frist Ende des Jahres 2022 läuft die Umsetzung daher in den etablierten Strukturen unverändert weiter: Bund und Länder arbeiten weiterhin gemeinsam mit Hochdruck daran, Leistungen zügig umzusetzen und in die Fläche zu bringen.
Dennoch wurde bisher gemeinsam vieles erreicht: Bund und Länder haben im Rahmen der initialen OZG-Umsetzung eine nachhaltige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert. Auf dieser Struktur können alle Beteiligten auch über das OZG hinaus aufsetzen. Zudem wurde die Nutzerorientierung als oberstes Prinzip der Verwaltungsdigitalisierung in den Fokus gerückt.
Nutzerfreundlichkeit als Grundprinzip
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden bei der Umsetzung des OZG deshalb seit Beginn an intensiv beteiligt. So wurden Personen in die Digitalisierungslabore eingeladen, die die jeweiligen Leistungen regelmäßig nutzen, um bei der Gestaltung und stetigen Verbesserung der Onlineanträge mitzuwirken. Auch das sogenannte "Once-Only"-Prinzip für Verwaltungsleistungen dient der Nutzerfreundlichkeit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen erforderliche Nachweise zukünftig nur noch einmal übermitteln, wenn sie Leistungen beantragen. Dafür soll die Verwaltung vorhandene Daten mit anderen Behörden einfach und sicher austauschen können. Das spart allen Beteiligten Zeit und Aufwand. Die Registermodernisierung und das OZG sind Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Diese stellen einen wesentlichen Bestandteil der Digitalisierungsbestrebung von Bund, Ländern und Kommunen dar.
Die OZG-Digitalisierungsprogramme
Die Umsetzung des OZG erfolgt seit 2018 in zwei Digitalisierungsprogrammen. Im Digitalisierungsprogramm Bund werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz vom Bund digitalisiert. Die Bereitstellung erfolgt über das Bundesportal.
Die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im "Digitalisierungsprogramm Föderal" digitalisiert. Hier haben Bund und Länder ein arbeitsteiliges Vorgehen nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) etabliert. Ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern entwickelt und betreibt eine Verwaltungsleistung zentral – und stellt diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung. Diese können den Onlinedienst dann mitnutzen. Die Portale der Länder werden mit dem Bundesportal über den sogenannten "Portalverbund" verknüpft.
OZG-Rahmenarchitektur
Für eine effiziente, vertrauenswürdige und digital souveräne öffentliche Verwaltung ist eine interoperable „OZG-Rahmenarchitektur“ mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basisdiensten und -komponenten essenziell. Sie definiert den Rahmen für die zentrale IT-Architektur der digitalen Verwaltungsdienstleistungen für Bund, Länder und Kommunen.
Dashboard Digitale Verwaltung
Der aktuelle Stand zur digitalen Umsetzung der Verwaltungsleistungen wird transparent und für jedermann einsehbar über das „Dashboard Digitale Verwaltung“ abgebildet.
Weiterentwicklung des OZG: Das OZG-Änderungsgesetz
Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Das OZG war nur der Startschuss für eine nachhaltige Transformation der öffentlichen Verwaltung. Es gilt, auf den Erfolgen der bisherigen Umsetzung des OZG aufzubauen und aus den Erfahrungen zu lernen Die Bundesregierung hat deshalb am 24. Mai 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen: das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften – OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG). Das OZGÄndG schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung. Wichtige Punkte des Gesetzentwurfs sind die gesetzliche Verankerung der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Onlinediensten, das Bekenntnis zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung, die Bereitstellung zentraler Basisdienste wie Nutzerkonto und Postfach durch den Bund sowie die Once-Only-Generalklausel . Der Entwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung.
Die europäische Dimension
Neben dem OZG verfolgt auch die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) das Ziel einer modernen, bürgernahen und digitalen Verwaltung. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein. Mit dem SDG setzt die Europäische Union (EU) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU um.