Freiwillige Rückkehr und Reintegration

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Ausreisewillige und ausreisepflichtige Menschen, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren, können vielfältige Unterstützung von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen erhalten.

Viele Menschen kommen mit großen Hoffnungen aber falschen Vorstellungen nach Deutschland. Ihre individuellen Erwartungen, die mit Aufenthalt und Asylantragstellung in Deutschland verbunden sind, erfüllen sich nicht. Dies betrifft etwa Personen, bei denen die Voraussetzungen für asylrechtlichen Schutz nicht vorliegen. Diese Menschen haben keine Bleibeperspektive in unserem Land.

Durch eine Reihe von nationalen und europäischen Programmen können diese und andere Menschen bei einer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden. Die Förderleistungen umfassen beispielsweise Reisekosten, finanzielle Starthilfen sowie individuelle Unterstützungen im sozialen und psychologischen Bereich, Bildungsangebote, eventuell auch Beschäftigungsförderungen und Hilfen zur Existenzgründung. Die Programme werden stetig fortentwickelt und u.a. unter Beachtung der Gegebenheiten in den Herkunftsländern/ Zielländern angepasst.

Durch diese Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr sollen die Anzahl der freiwilligen Ausreisen gesteigert werden und gleichzeitig die  Rückkehrenden in der Anfangszeit nach Ankunft im Herkunftsland / Zielland stabilisiert und so ihre Chancen auf eine nachhaltige Reintegration verbessert werden.

Welche Fördermöglichkeiten im Einzelfall bestehen, können im Rahmen einer individuellen Rückkehrberatung aufgezeigt werden. Es gibt unabhängige Beratungsstellen, z. B. von Wohlfahrtsverbänden, sowie staatliche Beratungsstellen, z. B. in den Ausländerbehörden.

Das Internetportal "Returning from Germany" fasst alle relevanten Informationen zu den Fördermöglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und Reintegration zusammen und bietet zudem eine Übersicht zu den Beratungsstellen im Bundesgebiet.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Programmen von Bund und Ländern bietet zudem die
Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Rückkehr- und Reintegrationsprogramme

REAG/GARP 2.0: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany /Government Assisted Repatriation Programme

Über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP  ("Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany" und "Government Assisted Repatriation Programme") können mittellose Migrantinnen und Migranten, darunter Ausreisepflichtige sowie Personen mit sehr geringen Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus, bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützt werden, u.a. durch Übernahme von Reisekosten. Im Auftrag des BMI und der zuständigen Ministerien der Länder wurde das Programm bis Ende 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) praktisch umgesetzt. Seit 2024 erfolgt die Umsetzung des Programmes durch das BAMF. Ergänzt wird das REAG/GARP-Programm durch das Bundesprogramm StarthilfePlus.

EURP (vormals JRS-Programm "Joint Reintegration Services")

Das "European Reintegration Programme" EURP (vormals JRS-Programm "Joint Reintegration Services") bietet individuelle reintegrationsunterstützende Maßnahmen für freiwillige Rückkehrende und rückgeführte Personen. Das von Frontex finanzierte Programm wird durch ein Netzwerk globaler und lokaler Reintegrationspartner umgesetzt: Caritas International Belgium, Women Empowerment Literacy and Development Organisation (WELDO), International Returns and Reintegration Assistance (IRARA), European Technology and Training Centre (ETTC), Life Makers Foundation Egypt (LMF). Über das Programm ist sowohl eine Kurzzeit-Unterstützung für bis zu vierzehn Werktage nach Ankunft (z. B. Flughafenabholung, Übernachtungen) als auch eine Langzeitunterstützung für die ersten 12 Monate nach der Ausreise (z. B. schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Geschäftes) möglich.

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