Gemeinsam schutzbedürftigen Flüchtlingen helfen – mit dem Aufnahmeprogramm "Neustart im Team" (NesT)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Das Aufnahmeprogramm "Neustart im Team" (NesT) bietet engagierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zur Neuansiedlung und Integration besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge zu leisten.

"Neustart im Team" (NesT) ist seit 2023 ein reguläres Aufnahmeprogramm im Rahmen der Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, dem so genannten Resettlement. Resettlement ermöglicht die legale Einreise von Flüchtlingen, die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als besonders schutzbedürftig anerkannt wurden, aus einem Erstaufnahmeland in einen sicheren Drittstaat. 

Wie funktioniert NesT?

Die Flüchtlinge, die über NesT einreisen, werden über das Resettlement-Programm des Bundes u.a. aus Erstaufnahmestaaten wie Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Libyen und Pakistan aufgenommen, weil sie weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im Erstaufnahmestaat bleiben können. UNHCR hat für diese Personen eine besondere Schutzbedürftigkeit festgestellt.

Für eine Einreise über NesT verpflichten sich mindestens vier ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren in Deutschland, diese besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge finanziell und ideell zu unterstützen. Dadurch werden in Deutschland zusätzliche Resettlement-Plätze geschaffen. Im Jahr 2023 können durch NesT bis zu 200 zusätzliche Aufnahmeplätze genutzt werden, immer unter der Voraussetzung, dass sich für die Betreuung der Flüchtlinge eine Mentoring-Gruppe in Deutschland findet.

NesT - Wie funktioniert Neustart im Team? Dauer: 2:59 Quelle: UNHCR Deutschland

Die Mentoring-Gruppe stellt für eine Einzelperson oder eine Flüchtlingsfamilie für ein Jahr eine Wohnung oder übernimmt die Nettokaltmiete. Zudem begleiten die Mentorinnen und Mentoren die Flüchtlinge im ersten Jahr beim Einleben in der neuen Heimat und unterstützen sie bei der Integration. So helfen sie etwa bei Behördengängen, der Orientierung im Bildungs- und Arbeitsmarkt und der Anmeldung bei Kita und Schule.

Die Mentorinnen und Mentoren tragen die Kosten des Mentorings häufig nicht allein, sondern nutzen Fundraising oder organisieren Wohnraum über Kommunen und Kirchgemeinden. Eine Beteiligung an NesT ist also nicht unbedingt eine Frage des Geldes, sondern getragen von Zusammenarbeit, Kreativität und Engagement.

Wer steht hinter NesT?

Das NesT Programm wurde 2019 als staatlich-zivilgesellschaftliches Pilotprojekt ins Leben gerufen und 2022 als reguläres Aufnahmeprogramm verstetigt. Es wird gemeinsam vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern und dem UNHCR umgesetzt. Für das Aufnahmeprogramm wurde eine zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) u.a. für die Gewinnung und Betreuung der Mentoring-Gruppen eingerichtet. Die ZKS wird vom Deutschen Caritasverband, der Evangelischen Kirche von Westfalen und dem Deutschen Roten Kreuz getragen.

Die Zielsetzung von NesT

NesT ist ein innovatives staatlich-gesellschaftliches Programm, das Menschen in Deutschland dazu zu ermutigen möchte, eine aktiv gestaltende Rolle in der Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen zu übernehmen. Das Aufnahmeprogramm richtet sich somit an engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Mentorinnen und Mentoren eine Schlüsselrolle in der Unterstützung dieser Flüchtlinge zu übernehmen.

Für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ermöglicht das Aufnahmeprogramm eine enge Begleitung durch engagierte Mentorinnen und Mentoren, die ihnen das Ankommen in Deutschland und die Integration an ihrem Wohnort erleichtern.

Mentorinnen und Mentoren des Aufnahmeprogramms NesT gehen mit einer Flüchtlingsfamilie durch ein Feld Mentorinnen und Mentoren des Aufnahmeprogramms NesT gehen mit einer Flüchtlingsfamilie durch ein Feld (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: www.GordonWelters.com

Rechtliche Grundlagen

Das NesT-Programm basiert, wie das Resettlement-Programm des Bundes, auf § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetztes. Die Auswahl für das Resettlement erfolgt nach Kriterien des UNHCR und ist ein Weg der legalen Migration, der neben dem individuellen Asylrecht besteht.

Aufnahmeanordnungen

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