Aktuelle Inhalte aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat

Fakten zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Worum geht es?

  • Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach Jahren der Blockade auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verständigt. Das ist ein nie zuvor erreichter Kompromiss, der zeigt, dass Europa gemeinsam handlungsfähig ist, wenn der Wille dazu da ist.
  • Es ging bei den Verhandlungen um nicht weniger als um die Überwindung der tiefen Spaltung Europas und die Zukunft des Schengen-Raums. Für die Bundesregierung war klar: Wir wollen das Europa der offenen Grenzen retten. Dafür müssen die EU-Außengrenzen verlässlich kontrolliert werden. Gleichzeitig müssen klare und rechtssichere Verfahren unter Wahrung der Menschenrechte sichergestellt sein, ohne am Grundrecht auf Asyl und der individuellen Prüfung zu rütteln.
  • Künftig soll deshalb über einen Teil der Schutzgesuche bereits an den EU-Außengrenzen entschieden werden. Darüber hinaus wurde ein verbindlicher Mechanismus der Solidarität, der auch die Verteilung von Schutzsuchenden umfasst, vereinbart.

Behauptung: "Mit der Einigung wird das Recht auf Asyl eingeschränkt."

Behauptung: "Rechtsstaatliche Verfahren an den EU-Außengrenzen durchzuführen, ist nicht möglich."

Behauptung: "Die Situation in den Ländern, in denen die Grenzverfahren durchgeführt werden, ist schlechter als in der EU. Eine menschenwürdige Unterbringung kann dort nicht sichergestellt werden."

Behauptung: "Es wird Masseninternierungen an den EU-Außengrenzen mit unhaltbaren menschenrechtswidrigen Zuständen geben."

Behauptung: "Insbesondere die Inhaftierung von Kindern in Grenzverfahren wird ermöglicht. Das stellt die UN-Kinderrechtskonvention in Frage."

Behauptung: "Vom Grenzverfahren sind keine generellen Ausnahmen für vulnerable Gruppen vorgesehen."

Behauptung: "Auch bei Menschen aus Syrien und Afghanistan kann das Grenzverfahren angewandt werden, wenn sie einen sicheren Drittstaat durchreist haben."

Behauptung: "Grenzverfahren können auch in Deutschland Realität werden, wenn Schutzsuchende unregistriert einreisen."

Behauptung: "Es wird nun deutlich einfacher, Staaten mit schlechter Menschenrechtssituation als sichere Drittstaaten einzustufen."

Behauptung: "Die Ausweitung der sicheren Drittstaaten erlaubt die Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz als unzulässig. Das entspricht einer Ablehnung ohne eine echte inhaltliche Prüfung der Lage der betroffenen Person."

Behauptung: "Ohne Rücknahmeabkommen funktioniert die Rückführung von den Einrichtungen an der Außengrenze nicht."

Behauptung: "Die Einigung ist ein Anreiz, unbegleitete Minderjährige alleine nach Europa zu schicken."

Behauptung: "Irreguläre Migration wird durch die Einigung nicht reduziert, sondern nur gefährlicher. Sie wird nichts an den vielen Toten im Mittelmeer und auf den Fluchtwegen ändern."

Behauptung: "Länder wie Polen oder Ungarn werden sich nicht an das Gemeinsame Asylsystem halten, eine solidarische Verteilung der Geflüchteten wird es also auch künftig nicht geben."

Behauptung: "Die Überstellungsfristen im Dublin-Verfahren werden beim Untertauchen der Schutzsuchenden verdoppelt: Kirchenasyl wird so quasi unmöglich gemacht."

Behauptung: "Die Einigung widerspricht dem Geist des Koalitionsvertrages."