Dateninstitut

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: IT & Digitalpolitik

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren.

Mit dem Dateninstitut soll ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der das Datenökosystem koordiniert, über Sektorengrenzen hinweg vernetzt und Innovationen ermöglicht. Das Dateninstitut soll als zentrale Anlaufstelle fungieren, die ganzheitlich und interdisziplinär Expertise bündelt und praxisnah Methodenkompetenz und Lösungen zur Verfügung stellt. Es soll auf den zahlreichen bereits existierenden Initiativen im Datenbereich aufsetzen und diese miteinander vernetzen sowie neue, sektorübergreifende Projekte auf den Weg bringen.

Empfehlungen der (unabhängigen) Gründungskommission zum Aufbau des Dateninstitutes

Um die Anforderungen für das Dateninstitut auszuarbeiten, wurde eine aus fünf Mitgliedern bestehende Gründungskommission (Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft) einberufen: Nicole Büttner-Thiel, Dr. Stefan Heumann, Prof. Dr. Andreas Peichl, Prof. Dr. Louisa-Specht-Riemenschneider und Katja Wilken haben im Herbst 2022 Empfehlungen für Aufgabenportfolio und Aufbau des Dateninstituts erarbeitet. Diese wurden auf dem Digitalgipfel der Bundesregierung am 9.12.2022 vorgestellt und den Bundesministern Faeser und Habeck übergeben. Zum Zwischenbericht: "Der Weg zu einem Deutschen Dateninstitut".

Der Bericht der Gründungskommission empfiehlt einen bedarfsorientierten und agilen Ansatz zum Aufbau des Dateninstituts. Anhand konkreter Use Cases sollen Bedarfe im Bereich der Datennutzung und des Datenteilens abgeleitet werden, anhand derer sich Aufgaben und Struktur des Dateninstituts sukzessive ableiten sollen. 

Folgende Kriterien sollte ein Projekt nach Auffassung der Gründungskommission erfüllen, um als Use Case in Betracht zu kommen:

  • Die Umsetzung muss mit den Ressourcen des Dateninstituts und im bestehenden politischen und rechtlichen Rahmen möglich sein,
  • es muss Potenzial für Skalierung und Nachnutzung haben und
  • politische und/oder gesellschaftliche Relevanz haben.

Die Bundesregierung (federführende Ressorts: BMWK und BMI) erarbeitet derzeit auf Basis der Empfehlungen der Gründungskommission ein Konzept zum Aufbau des Dateninstituts. Es wird sich am Use-Case-basierten, agilen Ansatz, den diese vorgeschlagen hat, orientieren.

Stakeholderkonsultation und Begleitstudien

Im Aufbaukonzept werden zudem die Ergebnisse einer breit angelegten Stakeholderkonsultation berücksichtigt. Ziel dieser Konsultation war es, die Erwartungen und Wünsche von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung an das zukünftige Dateninstitut zu erfragen. Die Stakeholder wurden durch Einzelinterviews, Gruppenworkshops, Online-Konsultationen und Stellungnahmen beteiligt.

Des Weiteren wurde eine modulare Begleitstudie mit den nachfolgenden Themen in Auftrag gegeben:

  • Modul 1: Internationaler Vergleich zu "best practices" ähnlicher Institutionen
  • Modul 2: Analyse bestehender Stakeholder aus den Bereichen Datenökonomie, -politik und -wissenschaft
  • Modul 3: Datenverarbeitung und Datenvermittlung
  • Modul 4: Rechercheergebnisse zu internationalen Use Cases und Pilotprojekte
  • Ausgestaltung des Dateninstitutes – alternative Modelle

Diese Ergebnisse stellen unverbindliche Orientierungshilfen beim weiteren Aufbau des Dateninstituts dar und sind im Sinne des Open Data Ansatzes allgemein nutzbar.

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