Dateninstitut

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: IT & Digitalpolitik

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren.

Mit dem Dateninstitut soll ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der das Datenökosystem koordiniert, über Sektorengrenzen hinweg vernetzt und Innovationen ermöglicht. Das Dateninstitut soll als Think- and Do-Tank fungieren, der ganzheitlich und interdisziplinär Expertise bündelt und praxisnah Methodenkompetenz und Lösungen zur Verfügung stellt. Es soll auf den zahlreichen bereits existierenden Initiativen im Datenbereich aufsetzen und diese miteinander vernetzen sowie neue, sektorübergreifende Projekte auf den Weg bringen.

Um das Dateninstitut bestmöglich an den Bedürfnissen des Datenökosystems auszurichten, wurde ein modularer Gründungsprozess entwickelt. Hierbei werden parallel zur Gründung Use Cases umgesetzt, um die dort gesammelte Praxiserfahrung bei Entscheidungen rund um Rechtsform, Aufgabenportfolio und Governance einzubringen.

Modul 1 "Post-COVID Datenmodell"

Modul 2 "Smarte Einbindung dezentraler Anlagen"

Die Challenge zur wettbewerblichen Entwicklung eines offenen, sektorübergreifenden Datenmodells wurde am 05.04.2024 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen gestartet. Bis zum 06.05.2024 konnten sich Interessierte um die Teilnahme bewerben. Bei dem Kick-Off am 17.05.2024 wurden die besten acht Ideen zur Teilnahme an der Challenge durch eine Fachjury ausgewählt.

Seit dem 03.06.2024 arbeiten acht Teams parallel an der Entwicklung eines Datenmodells zur Unterstützung der Post-COVID-Forschung. Hierbei sollen unterschiedliche Datenquellen kombiniert und langfristig nutzbar gemacht werden.

Der zweite Use Case widmet sich dem Energiesektor. Dieser wird seit Dezember 2023 im Rahmen einer erfolgten Inhouse-Vergabe von der Deutschen Energie-Agentur (dena) umgesetzt.
Es wird ein physisches Testfeld sowie eine Konsultationsumgebung aufgebaut, in der die Energiebranche eingebunden werden soll.

Eine erste Branchenumfrage zur Ermittlung der Bedürfnisse des Energiesektors bezüglich des Testfelds und der Konsultationsumgebung wurde Mitte März 2024 abgeschlossen. Der Aufbau und Betrieb des Testfelds wurden europaweit ausgeschrieben.

Die in Modul 1 und 2 gesammelten Erfahrungen werden von begleitenden Transfermanagern erfasst, aufbereitet und in den Gründungsprozess (Modul 3) eingebracht. Damit wird eine bedarfsgerechte Ausrichtung des Dateninstituts sichergestellt.

Modul 3 "Konzeptionierung, Gründung und Betrieb"

Das Modul 3 zur Konzeptionierung, Gründung und Betrieb des Dateninstituts wurde am 21.05.2024 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen gestartet, bis zum 04.07.2024 konnten sich Interessierte bewerben. Nun werden geeignete Bewerber ausgewählt, die anschließend in Dialogrunden mit dem Auftraggeber ihre Lösungsvorschläge diskutieren und schrittweise eine erfolgversprechende Idee für Konzeptionierung, Gründung und Betrieb des Dateninstituts entwickeln.

Der wettbewerbliche Dialog ist hervorragend geeignet, um gemeinsam mit den kreativsten Köpfen das spätere Aufgabenspektrum des Dateninstituts zu skizzieren und einen Weg zu entwerfen, wie bei Gründung und Aufbau des Dateninstituts am sinnvollsten vorgegangen werden sollte.

Empfehlungen der Gründungskommission zum Aufbau des Dateninstitutes

Um die Anforderungen für das Dateninstitut auszuarbeiten, wurde eine aus fünf Mitgliedern bestehende Gründungskommission (Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft) einberufen: Nicole Büttner-Thiel, Dr. Stefan Heumann, Prof. Dr. Andreas Peichl, Prof. Dr. Louisa-Specht-Riemenschneider und Katja Wilken haben im Herbst 2022 Empfehlungen für Aufgabenportfolio und Aufbau des Dateninstituts erarbeitet. Diese wurden auf dem Digitalgipfel der Bundesregierung am 9.12.2022 vorgestellt und den Bundesministern Faeser und Habeck übergeben. Zum Zwischenbericht: "Der Weg zu einem Dateninstitut für Deutschland".

Der Bericht der Gründungskommission empfiehlt einen bedarfsorientierten und agilen Ansatz zum Aufbau des Dateninstituts. Anhand konkreter Use Cases sollen Bedarfe im Bereich der Datennutzung und des Datenteilens abgeleitet werden, anhand derer sich Aufgaben und Struktur des Dateninstituts sukzessive ableiten sollen. 

Folgende Kriterien sollte ein Projekt nach Auffassung der Gründungskommission erfüllen, um als Use Case in Betracht zu kommen:

  • Die Umsetzung muss mit den Ressourcen des Dateninstituts und im bestehenden politischen und rechtlichen Rahmen möglich sein,
  • es muss Potenzial für Skalierung und Nachnutzung haben und
  • politische und/oder gesellschaftliche Relevanz haben.

Die Bundesregierung (federführende Ressorts: BMWK und BMI) hat auf Basis der Empfehlungen der Gründungskommission das Konzept zum Aufbau des Dateninstituts erarbeitet.

Stakeholderkonsultation und Begleitstudien

Im Aufbaukonzept werden zudem die Ergebnisse einer breit angelegten Stakeholderkonsultation berücksichtigt. Ziel dieser Konsultation war es, die Erwartungen und Wünsche von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung an das zukünftige Dateninstitut zu erfragen. Die Stakeholder wurden durch Einzelinterviews, Gruppenworkshops, Online-Konsultationen und Stellungnahmen beteiligt.

Des Weiteren wurde eine modulare Begleitstudie mit den nachfolgenden Themen in Auftrag gegeben:

  • Modul 1: Internationaler Vergleich zu "best practices" ähnlicher Institutionen
  • Modul 2: Analyse bestehender Stakeholder aus den Bereichen Datenökonomie, -politik und -wissenschaft
  • Modul 3: Datenverarbeitung und Datenvermittlung
  • Modul 4: Rechercheergebnisse zu internationalen Use Cases und Pilotprojekte
  • Ausgestaltung des Dateninstitutes – alternative Modelle

Diese Ergebnisse stellen unverbindliche Orientierungshilfen beim weiteren Aufbau des Dateninstituts dar und sind im Sinne des Open Data Ansatzes allgemein nutzbar.

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