Maßnahmen im Rahmen des Kriegsfolgenrechts

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Heimat & Integration

Auch 75 Jahre nach dem Krieg sind die Kriegsfolgen in der Bundesrepublik noch immer spürbar.

Basierend auf dem Kriegsfolgenrecht finanziert das Bundesministerium des Innern und für Heimat unter anderem den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Das Bundesverwaltungsamt leistet Unterstützungsleistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz.

Deutsches Rotes Kreuz - Suchdienst

Auch rund 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kommt der Suchdienstarbeit in Deutschland weiterhin große Bedeutung zu.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) nimmt basierend auf einer im Dezember 2018 aktualisierten Suchdienstvereinbarung folgende Schwerpunktaufgaben wahr:

  • Schicksalsklärung von Kriegs- und Zivilgefangenen sowie Vermissten des Zweiten Weltkrieges
  • Suche nach Angehörigen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Familien getrennt wurden
  • Beratung zur Familienzusammenführung für Spätaussiedler und Flüchtlinge
  • Gesundheitshilfe insbesondere für bedürftige deutsche Volkszugehörige in Osteuropa und den Nachfolgerepubliken der ehemaligen Sowjetunion
  • Wahrnehmung der Aufgaben des Amtlichen Auskunftsbüros der Bundesrepublik Deutschland nach dem Genfer Abkommen (Informationen über Kriegsgefangene und Zivilinternierte in Kriegszeiten)

Der Suchdienst des DRK - zu 100% vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat finanziert - erfüllt seine Aufgaben an den zentralen Standorten in Hamburg und München sowie in den Suchdiensteinrichtungen der Landes- und Kreisverbände. Die Koordination obliegt der Suchdienst-Leitstelle im DRK-Generalsekretariat in Berlin.

Kooperationen

Der Suchdienst des DRK kooperiert eng mit dem Internationalen Suchdienstnetzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, bestehend aus dem Zentralen Suchdienst des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), den Suchdiensten in den IKRK-Delegationen und den Suchdiensten der Nationalen Gesellschaften, sowie mit dem Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen, dem Bundesarchiv sowie dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Heimkehrerstiftungsgesetz

Zum Kriegsfolgenrecht gehört auch das Heimkehrerstiftungsgesetz, nach dem ehemalige Kriegsgefangene und deren Hinterbliebene Rentenzusatzleistungen erhalten, die zur Minderung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung dienen.

Häftlingshilfegesetz

Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge mit Sitz in Bonn zahlte bis zum Jahre 2016 Leistungen nach dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz – HHG).

Das HHG regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene.

Personen, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/SBZ in Gewahrsam geraten sind, erhalten von der Stiftung (bei nachgewiesener wirtschaftlicher Bedürftigkeit) weiterhin jährliche Leistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG), sofern ihre Haftzeit weniger als 90 Tage betragen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch hier Leistungen für Hinterbliebene (Eltern, Ehegatten, Kinder) möglich.

Für länger Inhaftierte ist eine monatliche Rente (Besondere Zuwendung) von bis zu 330 nach § 17a StrRehaG möglich (sog. Opferrente oder Opferpension).

Verständigungspolitische Maßnahmen

Das BMI fördert Maßnahmen von Vereinigungen und Einrichtungen der Vertriebenen, die aktiv im Dienste der Völkerverständigung tätig sind. Die Projekte dienen der Aussöhnung und der Vertiefung des friedlichen Miteinanders mit den Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas.  

Im Rahmen der Projektförderung sollen außenpolitisch belastende zeitgeschichtliche Probleme aufgearbeitet, Vorurteile abgebaut und ein freundschaftlicher Dialog mit den östlichen Nachbarschaftsstaaten geführt werden.

Die Förderung soll außerdem die Arbeit der Vertriebenenverbände als Brückenbauer zwischen Deutschland und seinen mittel- und osteuropäischen Nachbarn verdeutlichen und um Verständnis für ihr Vertreibungsschicksal werben. Durch die Einbeziehung der deutschen Minderheiten vor Ort wird auch auf deren Lebenssituation und Status als Minderheit aufmerksam gemacht.

Viele Fördermaßnahmen richten sich grenz- und nationenübergreifend an die junge Generation, um im steten Dialog zu einem geeinten und friedlichen Europa beizutragen.

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