Konzeption Zivile Verteidigung
Artikel Bevölkerungsschutz
Die Bewältigung von Krisen setzt auch die Fähigkeit zur Verteidigung voraus. Durch Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger können Frieden und politisch Handlungsfreiheit bewahrt werden.
Die Verteidigung des Bundesgebietes gegen Angriffe von außen und der Schutz der Bevölkerung stellen wesentliche Staatsaufgaben dar. Deshalb hat die Bundesrepublik Deutschland den Verteidigungsaufgaben Verfassungsrang eingeräumt. Dazu gehören sowohl die militärische als auch die zivile Verteidigung. Sie stellen demselben Ziel verpflichtete, gleichrangige, jedoch organisatorisch voneinander unabhängige Komponenten der Gesamtverteidigung dar.
Die Bundesressorts haben daher unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 vom Kabinett beschlossen. Sie ist die Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung. Damit bildet sie die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts.
Anpassung an die Lage
Die letzte ressortübergreifende Neukonzeption in diesen Bereichen erfolgte Mitte der 1990er Jahre und war von der sicherheitspolitischen Entspannung nach Beendigung des Kalten Krieges geprägt.
2002 hatten sich Bund und Länder unter den Eindrücken der Terroranschläge 2001 in den USA und des großen Sommerhochwassers 2002 in Teilbereichen auf die sogenannte "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung" geeinigt. Kern war dabei eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Vorbereitung auf (friedenszeitliche) Großschadenslagen und deren Bewältigung.
Die Veränderungen des sicherheitspolitischen Umfeldes in den vergangenen Jahren haben dazu geführt, dass auch für die Aufgaben der Zivilen Verteidigung eine aktualisierte konzeptionelle Grundlage geschaffen werden musste. Sie ist Bestandteil einer verantwortungsvollen gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
Die angenommenen Bedrohungen basieren auf der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie im "Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" beschrieben ist. Danach bleiben auch konventionelle militärische Angriffe grundsätzlich möglich.
Aufgaben und Bestandteile der Konzeption
Gegenstand der Konzeption ist die künftige Ausgestaltung der vier Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz
- (Not-) Versorgung der Bevölkerung
- Unterstützung der Streitkräfte
Die Konzeption beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der einzelnen Fachaufgaben, die sich an den jeweiligen Fähigkeiten orientieren. Gleichzeitig bildet sie die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts, die auf Grundlage einer Reihe von Fach- und Rahmenkonzepten präzisiert und umgesetzt werden.
Weiterentwicklung der zivilen Verteidigung
Mit der Umsetzung der KZV wurde begonnen. Dem Wunsch der Länder folgend wurde ein Bund-Länder-Steuerungsgremium zur KZV eingerichtet. Dort soll unter Vorsitz des Bundes und Co-Vorsitz von NRW eine für Bund und Länder leistbare Arbeitsplanung bei der Umsetzung der KZV sichergestellt werden.
Die Weiterentwicklung der Zivilen Verteidigung und die sich daraus für alle daran beteiligten Behörden und Organisationen ergebenden Veränderungen stehen erst am Anfang. Der angestoßene Prozess ist aus Sicht des BMI notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Eine bedarfsgerechte gemeinsame Planung von Bund und Ländern ist dabei die Basis. Zudem muss das Vorhandene zielgerichtet ergänzt und weiterentwickelt werden.
Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert. Denn sie ist für den Schutz der Bevölkerung, eine sichere Aufgabenwahrnehmung und als auch für die Sicherheit des Staates insgesamt von wesentlicher Bedeutung.