Woran arbeitet der Ausschuss für zivile Notfallplanung aktuell?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des Ausschusses für zivile Notfallplanung hat sich seit der Annektierung der Krim durch Russland und dem damit verbundenen Ukraine-Konflikt intensiviert. Sie führten zu einem Strategiewechsel der NATO. Die Beschlüsse des darauffolgenden NATO-Gipfeltreffen in Wales im September 2014 zielen, insbesondere durch die Aufnahme hybrider Bedrohungen, auch auf notwendige Maßnahmen der zivilen Verteidigung. Hybride Bedrohungen sind beispielsweise Desinformations- und Propagandamaßnahmen, Cyberangriffe und weitere Mittel unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs.

Gegenwärtig arbeitet der Ausschuss für zivile Notfallplanung mit den Mitgliedstaaten daran, die gemeinsam erarbeiteten Grundanforderungen an den Zivilschutz (sogenannte "baseline requirements"), umzusetzen. Diese zielen auf:

  • gesicherte Kontinuität der Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsbehörden
  • resiliente Strom-, Nahrungs- und Wasserressourcen,
  • widerstandsfähige Kommunikations- und zivile Verkehrssysteme
  • wirksamen Umgang mit unkontrollierten Menschenbewegungen und einem Massenanfall von Verletzten

Die Umsetzung der NATO-Grundanforderungen in Deutschland erfolgt im Wesentlichen durch die im August 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete Konzeption Zivile Verteidigung.