Illegale Beschäftigung
Illegale Beschäftigung liegt vor, wenn ein Ausländer einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgeht, ohne einen geeigneten Aufenthaltstitel zu besitzen. Geeignet ist ein Titel, der die Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Unionsbürger aus neuen Mitgliedstaaten, für die Übergangsregelungen Anwendung finden, sind illegal beschäftigt, wenn sie ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung-EU nach § 284 SGBIII tätig sind.
Informationsmanagement
Das Management von Informationen innerhalb einer Behörde wie auch das behördenübergreifende Informationsmanagement sind die Schlüssel für ein erfolgreiches Wirken der Verwaltung in der Informationsgesellschaft. Informationsmanagement leistet so einen wesentlichen Beitrag zu einer leistungsfähigen, wirtschaftlich arbeitenden und für die Bürgerinnen und Bürger transparenten Verwaltung. Es setzt die Zusammenarbeit aller mit Organisation, Information und Kommunikation befassten Stellen voraus.
Das Informationsmanagement der Bundesverwaltung hat die Aufgabe, die bestmögliche Nutzung von Informationen zu sichern, um einerseits die Verwaltungsziele zu erreichen und andererseits die Produkte und Dienstleistungen der Bundesbehörden optimal zu gestalten. Dabei verfolgt es einen ganzheitlichen Gestaltungsansatz für das informationelle Handeln der Behörden sowie nach Außen. Ziel ist es,
- die Behörden in die Lage zu versetzen, über Informationen, Wissen und Prozesse elektronisch ohne zeitliche und örtliche Beschränkung zu verfügen,
- die Bearbeitung und die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger sowie der gesellschaftlichen Gruppen mit der Verwaltung zu vereinfachen, und
- organisatorische und strukturelle Anpassungen durchzuführen, um ein effektives und effizientes Verwaltungshandeln zu erreichen.
Informationsverbund Berlin-Bonn
Der Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) ist die Kommunikationsinfrastruktur für die zuverlässige und sichere Sprach- und Datenkommunikation zwischen den obersten Bundesbehörden und Verfassungsorganen in Berlin und Bonn.
Informationsverbund der Bundesverwaltung
Der Informationsverbund des Bundesverwaltung ist eine ressortübergreifende, einheitliche Infrastruktur auf Basis des BVN, mit der Informationen, Verfahren und IT-Dienste innerhalb der angeschlossenen Institutionen der Bundesverwaltung sicher ausgetauscht und bereitgestellt werden können.
Inklusion im Sport
Inklusion im Sport meint die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten und am organisierten Sport.
innere Sicherheit
Als Sammelbegriff bezeichnet "innere Sicherheit" (i.S.) eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten, die auf das Ziel gerichtet sind, den Staat und seine Bürger vor Bestrebungen zu schützen, welche die Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, die rechtliche, politische, ökonomische und soziale Ordnung eines Staates sowie den Einzelnen als Träger von Bürger- und Menschenrechten gefährden.
Innovative Public Services Group
Die Innovative Public Service Group (IPSG) ist eine informelle Arbeitsgruppe. Diese wurde im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich von öffentlichem Dienst und öffentlicher Verwaltung der EU-Mitgliedstaaten (European Public Administration Network - EPAN) von den jeweilig zuständigen Ministern für öffentliche Verwaltung im Jahr 1998 eingerichtet.
Ziel der IPSG ist es die öffentlichen Verwaltungen auf allen staatlichen Ebenen durch gegenseitige Unterrichtung über innovative Projekte, sowie Durchführung von Selbstbewertungen und Qualitätsvergleichen (Benchmarking Wettbewerben) zu einer verbesserten Aufgabenwahrnehmung und letztlich zu einem einheitlichen europäischen Verwaltungsraum hinzuführen. Die Gruppe arbeitet eng mit dem European Institute for Public Administration (EIPA) zusammen. Es handelt sich um eine informelle EU-Arbeitsgruppe an der das Bundesministerium des Innern regelmäßig teilnimmt.
Die Arbeitsschwerpunkte der IPSG waren bisher:
- Entwicklung des Common Assessment Frameworks (CAF) zur Selbstbewertung der Verwaltungen
- Europaweite Quality Conferences
- Entwicklung einer internen Kommunikation (CIRCA-site und e-Newsletter)
- Benchmarking Wettbewerbe
- Entwicklung von verbesserten Arbeitsmethoden
Das IPSG-Plenum tagt 2 mal im Jahr im Land der jeweiligen EU-Präsidentschaft. Daneben tagen Unterarbeitsgruppen nach Bedarf.
Integration
Integration ist ein langfristiger Prozess, der zum Ziel hat, alle Zugewanderten, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Ziel der staatlichen Integrationspolitik ist es, Zugewanderten die gleichen Chancen auf Teilhabe im wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bereich wie der Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Hierfür ist das Erlernen der deutschen Sprache sowie Kenntnis und Respektierung der Gesetze essenziell. Gleichzeitig muss den Zugewanderten ein gleichberechtigter Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden.
Integrationskurs
Der Integrationskurs umfasst grundsätzlich 700 Unterrichtseinheiten und findet auf Deutsch statt. Er ist in einen Basis- und Aufbausprachkurs sowie einen Orientierungskurs unterteilt. Basis- und Aufbausprachkurs (Sprachkurs), die 600 Unterrichtseinheiten mit einer einmaligen Wiederholungsmöglichkeit von 300 Unterrichtseinheiten umfassen, bestehen aus jeweils drei Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Vor Beginn des Sprachkurses wird ein Einstufungstest durchgeführt, um die Teilnehmenden für den Sprachkurs einzustufen. Am Ende des Sprachkurses findet ein skalierter Sprachtest, der "Deutsch-Test für Zuwanderer", statt. Auf den Orientierungskurs, der im Anschluss an den Sprachkurs stattfindet und mit dem Test "Leben in Deutschland" abschließt, entfallen grundsätzlich 100 Unterrichtseinheiten.
Bei Bedarf können für Teilnahmeberechtigte Integrationskurse für spezielle Zielgruppen eingerichtet werden, die 900 Unterrichtseinheiten mit einer einmaligen Wiederholungsmöglichkeit von 300 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und grundsätzlich 100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs umfassen:
- Alphabetisierungskurs: für Teilnahmeberechtigte, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können.
- Integrationskurs für Zweitschriftlernende: für Teilnahmeberechtigte, die in einem nicht-lateinischen Schriftsystem Lesen und Schreiben gelernt haben.
- Jugendintegrationskurs: für Teilnahmeberechtigte, die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Eltern- bzw. Frauenkurse: für Teilnahmeberechtigte, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können.
- Förderkurs: für Teilnahmeberechtigte, die einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf haben und vor 2005 eingewandert sind.
- Intensivkurs; für Teilnahmeberechtigte, bei denen das Ergebnis des Einstufungstests die erfolgreiche Teilnahme innerhalb eines Unterrichtsumfangs von 400 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs.
- Förderkurs für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem "Zertifikat Integrationskurs" bescheinigt.
Die Integrationskursverordnung regelt die Durchführung der Kurse im Einzelnen.
Nähere Informationen zu Integrationskursen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abrufbar.
Integrationskursverordnung
Das Verfahren zur Durchführung der Integrationskurse wird in der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) sowie in der Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (Integrationskurstestverordnung - IntTestV) geregelt.
Integrationsmaßnahmen
Die Bundesregierung fördert Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus.
Dazu gehören gemeinwesenorientierte Projekte, deren Zielsetzungen die Einbindung in die örtliche Gemeinschaft, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Stärkung mitgebrachter Kompetenzen, die Gewalt- und Suchtprävention sowie die Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz und des Zusammenlebens von Einheimischen und Zugewanderten sind.
Großer Wert wird in der gemeinwesenorientierten Projektarbeit auf die Vernetzung und Kooperation aller am Integrationsprozess beteiligten Akteure sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gelegt.
Das bedeutet: verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort und gemeinsames Wirken von Einheimischen und Zuwanderern.
Integrationsprogramm; bundesweit
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag im Aufenthaltsgesetz (§ 45 S. 2) hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Bundesministerium des Innern die Aufgabe übertragen bekommen, ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln, das die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern für Zuwanderer festgestellt hat und Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Integrationsangeboten ausarbeitet. Das Programm wurde im September 2010 vom Bundesinnenminister der Öffentlichkeit vorgestellt und umfasst die Handlungsfelder sprachliche Integration, Bildung und Integration sowie gesellschaftliche Integration. Mit der Vorlage dieser Publikation ist der Prozess zur Erstellung eines bundesweiten Integrationsprogramms abgeschlossen. Die wichtigsten Themen des Integrationsprogramms werden zum einen in den Prozess des Nationalen Aktionsplans Integration eingebracht und sind zum anderen Richtschnur für die Förderpraxis des Bundesamtes.
Interministerieller Ausschuss für das Geoinformationswesen
Zur Verbesserung der Koordinierung des Geoinformationswesens innerhalb der Bundesverwaltung wurde 1998 der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) unter Vorsitz des jeweils zuständigen Staatssekretärs des BMI eingerichtet; zurzeit ist es Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle des IMAGI sitzt beim Bundesministerium des Innern.
Der IMAGI koordiniert auf Bundesebene ressortübergreifende Fragestellungen im Bereich des Geoinformationswesens. Er trägt Sorge dafür, dass die nationalen und grenzüberschreitenden Bedarfe und die hierin liegenden gesamtwirtschaftlichen Chancen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Zugleich verbessert der IMAGI auf diese Weise auch die Rahmenbedingungen für den Zugang der Wirtschaft und der Wissenschaft zu Geoinformationen des Bundes sowie für die Entwicklung neuer Dienste und Technologien. Der IMAGI ist die Abstimmungsrunde für die Position des Bundes im Lenkungsgremium GDI-DE.
Siehe hierzu auch: www.imagi.de
Interministerieller Koordinierungsausschuss für die Informationstechnik in der Bundesverwaltung
Der Interministerielle Koordinierungsausschuss für die Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IMKA) berät die Obersten Bundesbehörden in IT-Angelegenheiten. Er dient als Forum für den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und berät entsprechende Entwürfe für allgemeine Regelungen und Empfehlungen zum Einsatz von IT. Dem IMKA gehören IT-Verantwortliche aus allen Obersten Bundesbehörden an, sowie als beratendes Mitglied ein Vertreter des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV). Zusammensetzung und Aufgaben des IMKA wurden 1988 in den Richtlinien für den Einsatz von Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IT-Richtlinien) festgelegt.
IT-Richtlinien
Die Richtlinien für den Einsatz von Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IT-Richtlinien) regeln die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informationstechnologien, d. h. von Datenverarbeitungs-, Kommunikations- und Bürotechnik, in den Obersten Bundesbehörden und ihren nachgeordneten Dienststellen. Danach soll IT einerseits zur Leistungssteigerung, zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Kommunikationmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen in den Behörden eingesetzt werden, andererseits aber auch zur Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Die IT-Richtlinien wurden am 8. August 1988 vom Bundeskabinett beschlossen und ersetzen seitdem den Kabinettsbeschluss zur Koordinierung der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung vom 18. September 1968. Die IT-Richtlinien legen auch die Aufgaben von KBSt und IMKA fest.
Ius soli
Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde zum 1. Januar 2000 für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortsprinzip (ius soli) eingeführt (§ 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes - StAG). Diese Kinder erwerben mit der Geburt neben der durch ihre Eltern vermittelten Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung für den Ius-soli-Erwerb ist, dass mindestens ein Elternteil seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Mit dem geplanten Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist vorgesehen, die erforderliche Voraufenthaltszeit eines Elternteils auf fünf Jahre zu verkürzen und die für in Deutschland geborene, aber nicht hier aufgewachsene Kinder noch geltende Optionspflicht aufzuheben.