Nachrichtliches Informationssystem
Das Nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS ist das gemeinsame IT-System des Verfassungsschutzverbundes, das zentral vom Bundesamt für Verfassungsschutz betrieben wird und an dem alle Verfassungsschutzbehörden der Länder beteiligt sind. Die gesetzliche Grundlage für das Datenverbundsystem NADIS ist das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerSchG). NADIS dient der gegenseitigen Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden, mit dem System werden die Erkenntnisse der Länder und des Bundes geteilt. Durch die Nutzung eines gemeinsamen Systems wird eine weitergehende Harmonisierung der Arbeitsweisen der beteiligten Behörden erreicht.
Eine Speicherung in NADIS darf nur aufgrund der in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder definierten gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die Speicherungen beziehen sich wesentlich auf die sog. Phänomenbereiche Rechts- und Linksextremismus, Ausländerextremismus, islamistischer Terrorismus oder Spionage. Weitere Speicherungen beziehen sich auf Personen, die mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut sind und einer Überprüfung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen des Bundes und der Länder unterliegen.
Namensrecht
In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kommen Namensänderungen familienrechtlicher Art im Wesentlichen in Betracht:
- infolge von Eheschließung bzw. -auflösung,
- nach Annahme als Kind,
- nach späterer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Erstreckung des elterlichen Namenswechsels auf Kinder.
Kann dem Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht Rechnung getragen werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
Dieses Verfahren zur Namensänderung hat insoweit Ausnahmecharakter, als es nur dazu dient, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen und damit besondere Härten zu vermeiden. Das Gesetz kann nur angewendet werden auf Deutsche, auf Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Name des ausländischen Ehegatten eines Deutschen geändert werden.
Die Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. der bisherige Name anstößig ist, lächerlich klingt oder ein Sammelname ist. Die Namensänderung muss bei der unteren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, beantragt werden. Hat der Antragsteller keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann der Antrag bei der für den ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden.
Nach Artikel 83 des Grundgesetzes werden die Vorschriften des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Das Bundesministerium des Innern hat im Hinblick auf diese verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung keine Möglichkeit, in Einzelfällen auf die Entscheidung einer Namensänderungsbehörde Einfluss zu nehmen oder diese rechtlich zu bewerten.
Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
Die NADA (Akronym für Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland) ist eine selbständige privatrechtliche Stiftung, die am 15. Juli 2002 in Bonn gegründet und zum 1. Januar 2003 rechtskräftig tätig wurde. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung des Fairplay im Sport.
Satzungsgemäße Zielsetzungen sind
Nationale Botschafter/innen für Sport, Toleranz und Fairplay
Auf Vorschlag der 8. Europäischen Sportministerkonferenz des Europarats 1995 fand 1996 in Amsterdam der erste "Runde Tisch zu Sport, Toleranz und Fair Play" statt. Ein wichtiges Ergebnis war die Berufung von Nationalen Botschafter/innen für Sport, Toleranz und Fair Play.
Deutschland hat drei Botschafter/innen berufen: Rosi Mittermayer-Neureuther, Steffi Nerius und Rainer Schmidt. Sie überreichen u.a. den Fair Play Preis des deutschen Sports, der jährlich vom Bundesministerium des Innern, dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Verband Deutscher Sportjournalisten vergeben wird.
Nationaler Aktionsplan Integration
Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration wurde der Nationale Integrationsplan aus dem Jahr 2007 zu einem Aktionsplan mit klar definierten und zu überprüfenden Zielen weiterentwickelt. Der Nationale Aktionsplan wurde in elf Dialogforen erarbeitet. Sie befassten sich mit Themenfeldern, die für Fortschritte in der Integration wichtig sind. Federführend geleitet wurden die Foren von Bundesministerien bzw. der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Nationalhymne
Im Unterschied zu den Hymnen anderer Völker sind Text und Melodie der deutschen Nationalhymne getrennt voneinander entstanden. Den Text verfasste August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 - 1874) am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland. Die Melodie komponierte Joseph Haydn (1732 - 1809) bereits im Januar 1797 zu dem Text "Gott erhalte Franz, den Kaiser".
Die deutsche Nationalhymne ist damit die einzige Staatsweise auf der Welt, deren Noten eindeutig und unzweifelhaft von einem weltweit anerkannten Komponisten der Klassik stammen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik verzichtete 1949 auf eine Regelung zur Nationalhymne. Das Bedürfnis nach ihr war aber ungebrochen. So entsprach am 2. Mai 1952 Bundespräsident Heuss in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Adenauer der Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Heuss verzichtete darin aber ausdrücklich auf eine feierliche Proklamation.
Nach der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurde die Frage nach einer neuen Hymne erneut diskutiert. Hierzu hat Bundespräsident von Weizsäcker am 19. August 1991 in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Kohl festgestellt, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk ist.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 1990 – BvR 1215/87 – festgestellt, dass lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als staatliches Symbol geschützt ist, da bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen wird.
Neonazismus
Unter Neonationalsozialismus/Neonazismus sind rechtsextreme Bestrebungen zu verstehen, die sich an tragenden Prinzipien des historischen Nationalsozialismus orientieren bzw. sich offen dazu bekennen. Neonazis erstreben einen nach dem "Führerprinzip" formierten totalitären Staat und eine "rassereine Volksgemeinschaft" nach dem Vorbild des "Dritten Reiches" an. Die Verbrechen, die vom NS-Regime begangen worden sind, werden - je nach Charakter der Gruppierung - verharmlost, geleugnet oder gar verherrlicht.
Einige Neonazis versuchen allerdings, sich von der starren Fixierung auf das NS-Regime zu lösen und stellen gegenwartsbezogene Themen wie Wirtschafts- und Sozialpolitik, Drogenpolitik oder Kriminalitätsbekämpfung in den Mittelpunkt ihrer völkischen und rassistischen Agitation.
Zudem ist mit den "Autonomen Nationalisten" Mitter der 2000er Jahre eine Strömung entstanden, die äußerlich nur noch schwer als rechtsextremistisch zu erkennen ist. Bei der linksextremistischen Szene kopierten junge Neonazis Ästhetik, Ausdrucks- und Aktionsformen. Sie tragen schwarze Kapuzenpullover, Baseball-Mützen und Sonnenbrillen. Inzwischen hat sich dieses neue Erscheinungsbild in der rechtsextremistischen Szene etabliert, während es die "klassischen" Skinheads dagegen kaum noch gibt.
Netzes des Bundes
Im Projekt "Netze des Bundes" wird eine Netzinfrastruktur mit erhöhtem Sicherheitsniveau errichtet, auf die die drei vom BMI-verantworteten Netze (IVBB, IVBV / BVN und das Verbindungsnetz DOI) vollständig migriert sind und die als Integrationsplattform für alle Weitverkehrsnetze der Bundesverwaltung dienen kann.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 Abs. 2 AufenthG festgelegt. Für bestimmte Personengruppen sieht das Aufenthaltsgesetz Sonderregelungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis vor, beispielsweise für Hochqualifizierte, für Inhaber einer Blauen Karte EU, für eine Erteilung der Niederlassungserlaubnis auf Grund einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern nach § 23 Abs. 2 AufenthG oder für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu Deutschen erhalten. Sie darf nur in den durch das Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.